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Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker

Die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker ist das durch die Afrikanische Charta geschaffene unabhängige Kontrollorgan des afrikanischen Menschenrechtsschutzes. Sie fördert Menschenrechte, überprüft staatliche Umsetzung und behandelt Mitteilungen über behauptete Verletzungen. Ihre Mitglieder handeln in persönlicher Eigenschaft. Die Kommission kann Empfehlungen abgeben und unter den einschlägigen Voraussetzungen Fälle an den Afrikanischen Gerichtshof herantragen. Sie ist selbst kein Gericht; ihre Empfehlungen unterscheiden sich von verbindlichen Urteilen des Gerichtshofs.

Berichte, Mitteilungen und Schutzauftrag

Art. 45 der Charta umfasst Förderung, Schutz und Auslegung. Im Berichtsverfahren bewertet die Kommission staatliche Maßnahmen und formuliert abschließende Bemerkungen. Mitteilungen müssen insbesondere die Zulässigkeitsanforderungen des Art. 56 erfüllen: Dazu gehören die Benennung des Einreichers, ein geeigneter Vortrag und grundsätzlich die Ausschöpfung verfügbarer nationaler Rechtsbehelfe. Unangemessen lange Verfahren können eine Ausnahme rechtfertigen. Die Anforderungen an eine Kommissionsmitteilung und eine direkte Gerichtshofbeschwerde sind nicht gleichzusetzen.

Beispiel

Ein Beschwerdeführer dokumentiert willkürliche Haft und erfolglos genutzte Rechtsbehelfe. Die Kommission prüft seine Mitteilung und kann dem Staat Maßnahmen zur Abhilfe empfehlen.

FAQ

Ist die Kommission Teil der EU?

Nein. Sie gehört zum afrikanischen regionalen Menschenrechtsschutz.

Sind Kommission und Gerichtshof dasselbe?

Nein. Sie besitzen unterschiedliche Funktionen und Entscheidungsbefugnisse.

Sind Staatenberichte gerichtliche Verfahren?

Nein. Sie dienen der regelmäßigen Überprüfung der staatlichen Umsetzung.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht · Völkerrechtlicher Vertrag · Opfereigenschaft · Staatenberichtsverfahren · Positive Verpflichtungen · Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Quellen und weiterführende Informationen

Afrikanische Charta: Vertragstext · Afrikanische Kommission: Entstehung und Aufgaben · Zum Vergleich: Voraussetzungen der EMRK-Beschwerde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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