Individualmitteilung nach der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Individualmitteilung nach der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Eingabe an den zuständigen UN-Ausschuss wegen einer behaupteten staatlichen Verletzung von Behindertenrechten. Grundlage ist das Fakultativprotokoll zur Konvention. Einzelne Betroffene, Gruppen oder für sie handelnde Vertreter können innerhalb der staatlichen Hoheitsgewalt entstandene Verletzungen geltend machen. Regelmäßig müssen verfügbare wirksame nationale Rechtsbehelfe ausgeschöpft sein. Die Eingabe muss begründet und…