Konkurrentenklage
Die Konkurrentenklage ist der gerichtliche Rechtsschutz eines Bewerbers gegen die beabsichtigte Vergabe eines öffentlichen Amtes an einen Mitbewerber. Grundlage ist der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG. Weil eine einmal vollzogene Ernennung grundsätzlich statusrechtlich stabil ist, muss der unterlegene Bewerber regelmäßig vor Ernennung einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das Gericht prüft Auswahlverfahren, dienstliche Beurteilungen, Vergleichsmaßstab, Dokumentation…