Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist eine Vereinbarung, durch die ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird. Gesetzliche Grundlage Die Regeln enthalten §§ 54 ff. VwVfG. Soweit Vorschriften nicht entgegenstehen, kann ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis vertraglich gestaltet werden. Arten Beim koordinationsrechtlichen Vertrag stehen sich gleichgeordnete Partner gegenüber. Beim subordinationsrechtlichen Vertrag handelt eine…