Offizialprinzip
Offizialprinzip besagt, dass Strafverfolgung und Anklage grundsätzlich staatlichen Organen und nicht dem Verletzten selbst obliegen. Der Begriff gehört zum Strafprozessrecht und beeinflusst Rechte, Ermittlungsmaßnahmen, gerichtliche Entscheidungen oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus der Strafprozessordnung, dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Anwendung muss ein rechtsstaatliches und faires…