Kapazitätsklage
Die Kapazitätsklage ist ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen, mit dem ein Studienbewerber die Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang außerhalb der festgesetzten Zahl von Studienplätzen begehrt. Er macht geltend, dass die Hochschule ihre tatsächlich vorhandene Ausbildungskapazität nicht vollständig ermittelt oder ausgeschöpft habe. Wegen des bevorstehenden Semesterbeginns wird regelmäßig zugleich vorläufiger Rechtsschutz beantragt. Fristen und landesrechtliche Vorgaben müssen genau beachtet werden. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen den Ländern und den betroffenen Studiengängen.
Rechtliche Bedeutung
Gegenstand ist vor allem die rechnerische und rechtliche Überprüfung der von der Hochschule festgesetzten Ausbildungskapazität.
Voraussetzungen und Folgen
Erforderlich sind regelmäßig eine fristgerechte Bewerbung oder ein besonderer außerkapazitärer Antrag sowie ein rechtzeitiger Eilantrag.
Beispiel
Ein abgelehnter Bewerber behauptet, dass unberücksichtigte Lehrkapazitäten weitere Studienplätze ermöglichen.
Häufige Fragen
Führt jede Klage zu einem Studienplatz?
Nein. Erfolg besteht nur, wenn zusätzliche Kapazität festgestellt und dem Bewerber ein Platz zugeteilt wird.
Warum ist Eilrechtsschutz wichtig?
Weil das Studium sonst trotz späteren Erfolgs nicht rechtzeitig begonnen werden könnte.
Verwandte Begriffe
Siehe Hochschulzulassung, Numerus clausus und Einstweilige Anordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.