Elternzeitgesetz
Elternzeitgesetz ist eine verbreitete, aber nicht amtliche Kurzbezeichnung für die gesetzlichen Vorschriften über Elternzeit. Das einschlägige Gesetz heißt Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es regelt neben dem Elterngeld insbesondere Anspruch, Dauer, Anmeldung, Teilzeitarbeit und Kündigungsschutz während der Elternzeit. Ein eigenständiges Gesetz mit dem amtlichen Titel „Elternzeitgesetz“ besteht heute nicht.
Rechtliche Bedeutung
Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in §§ 15 ff. BEEG. Das Gesetz hat frühere Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes abgelöst und verbindet Freistellungsrechte mit familienpolitischen Leistungen.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Für die Rechtsanwendung ist zwischen Elternzeit als arbeitsrechtlicher Freistellung und Elterngeld als staatlicher Geldleistung zu unterscheiden. Beide können zeitlich zusammenfallen, setzen aber unterschiedliche Anträge und Voraussetzungen voraus.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer sucht nach dem „Elternzeitgesetz“, um die Anmeldefrist zu prüfen. Maßgeblich ist nicht ein separates Gesetz, sondern das BEEG.
Häufige Fragen
Gibt es ein eigenes Elternzeitgesetz?
Nein. Die geltenden Elternzeitvorschriften sind Teil des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.
Regelt das BEEG nur Elternzeit?
Nein. Es enthält auch die gesetzlichen Grundlagen für Elterngeld und Elterngeld Plus.
Verwandte Begriffe
Elternzeit, Teilzeitanspruch, Mutterschutz, Gesetz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.