Leistungsausschluss im Versicherungsrecht
Leistungsausschluss im Versicherungsrecht bezeichnet eine vertragliche oder gesetzliche Regelung, nach der bestimmte Gefahren, Ursachen, Schäden oder Verhaltensweisen nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Der Begriff ist für Umfang, Voraussetzungen und Grenzen des Versicherungsschutzes praktisch bedeutsam. Er entscheidet häufig darüber, ob und in welcher Höhe der Versicherer leisten muss oder welche Rechte den Beteiligten zustehen. Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich stets nach Vertrag, Versicherungsbedingungen und Einzelfall.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz, dem konkreten Versicherungsvertrag und den einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen und Folgen
Ausschlüsse müssen wirksam vereinbart, transparent und auf den konkreten Fall anwendbar sein; unklare Bedingungen können zulasten des Versicherers ausgelegt werden
Beispiel
Eine Police schließt Schäden durch eine ausdrücklich bezeichnete Naturgefahr aus
Häufige Fragen
Welche Regelungen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das VVG, der Versicherungsschein und die wirksam einbezogenen Versicherungsbedingungen.
Muss jeder Streit gerichtlich geklärt werden?
Nein. Zunächst kommen eine Prüfung durch den Versicherer, Beschwerdeverfahren oder eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht.
Verwandte Begriffe
Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Versicherungsfall
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.