Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, bei der der Versicherer bei Tod der versicherten Person oder bei Erreichen eines vereinbarten Zeitpunkts die festgelegte Leistung erbringt. Je nach Vertragsform dient sie der Hinterbliebenenversorgung, Altersvorsorge oder reinen Risikoabsicherung. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigter können verschiedene Personen sein. Maßgeblich sind Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsschein und die vereinbarten Bedingungen.

Rechtliche Bedeutung

Zu unterscheiden sind insbesondere Risikolebens-, kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen. Der Versicherungsfall und die Höhe der Leistung richten sich nach dem Vertrag; bei Tod kann ein Bezugsrecht zugunsten eines Dritten bestehen.

Voraussetzungen und Folgen

Wesentliche Themen sind Gesundheitsfragen, Bezugsberechtigung, Prämienzahlung, Rückkaufswert, Überschussbeteiligung, Kündigung und Beitragsfreistellung. Bei vorzeitiger Beendigung entspricht der Auszahlungsbetrag regelmäßig nicht der Summe aller gezahlten Prämien.

Beispiel

Ein Versicherungsnehmer sichert seine Familie durch eine Risikolebensversicherung ab. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, erhält der benannte Bezugsberechtigte die vereinbarte Summe.

Häufige Fragen

Was ist ein Bezugsberechtigter?

Das ist die Person, die nach der vertraglichen Bestimmung die Versicherungsleistung erhalten soll.

Kann eine Lebensversicherung gekündigt werden?

Viele Verträge können gekündigt werden; die Rechtsfolgen, insbesondere der Rückkaufswert, hängen von Vertragsart und Bedingungen ab.

Verwandte Begriffe

Versicherungsvertrag, Versicherungssumme, Versicherungsleistung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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