Hochschulrecht
Das Hochschulrecht umfasst die Rechtsnormen über Organisation, Aufgaben und Tätigkeit von Universitäten, Hochschulen und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen. Es regelt insbesondere Hochschulzugang, Studium, Prüfungen, akademische Selbstverwaltung, Forschung und Lehre sowie Rechte und Pflichten der Hochschulmitglieder. Geprägt wird es durch Landeshochschulgesetze, Prüfungs- und Studienordnungen und verfassungsrechtliche Gewährleistungen wie Wissenschaftsfreiheit und Gleichbehandlung. Hinzu kommen unionsrechtliche Vorgaben, insbesondere bei Anerkennung, Mobilität und Diskriminierungsverboten. Auch Datenschutz, Beschäftigung und staatliche Aufsicht können zum Regelungsbereich gehören.
Rechtliche Bedeutung
Das Hochschulrecht gehört überwiegend zum besonderen Verwaltungsrecht, weist aber starke verfassungsrechtliche Bezüge auf.
Voraussetzungen und Folgen
Entscheidungen der Hochschule müssen auf einer gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Grundlage beruhen und gerichtlich überprüfbar sein.
Beispiel
Eine Universität lehnt die Einschreibung ab, weil der Bewerber eine in der Zulassungsordnung bestimmte Voraussetzung nicht erfüllt.
Häufige Fragen
Wer erlässt Hochschulrecht?
Vor allem die Länder; Hochschulen erlassen zudem Satzungen und Ordnungen im Rahmen ihrer Autonomie.
Welche Gerichte sind zuständig?
Für öffentlich-rechtliche Hochschulstreitigkeiten regelmäßig die Verwaltungsgerichte.
Verwandte Begriffe
Siehe Hochschulzulassung, Wissenschaftsfreiheit und Prüfungsrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.