Öffentliche Straße
Eine öffentliche Straße ist eine Straße, ein Weg oder ein Platz, der durch Widmung dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt wurde. Zum Straßenkörper können neben der Fahrbahn auch Geh- und Radwege, Seitenstreifen, Böschungen, Entwässerungsanlagen und weiteres Zubehör gehören. Entscheidend ist nicht allein das Eigentum am Grundstück, sondern der öffentlich-rechtliche Status. Umfang und Grenzen der zulässigen Nutzung ergeben sich aus Widmung und Straßenrecht. Ihre Benutzung kann Gemeingebrauch, Sondernutzung oder Anliegergebrauch darstellen.
Rechtliche Bedeutung
Die öffentliche Straße ist eine öffentliche Sache im Gemeingebrauch und bleibt häufig im Eigentum einer staatlichen oder kommunalen Körperschaft.
Voraussetzungen und Folgen
Widmung, Einziehung und Teileinziehung verändern ihren rechtlichen Status; Straßenklasse und Baulast bestimmen Zuständigkeit und Unterhaltung.
Beispiel
Ein privates Grundstück wird aufgrund einer wirksamen Zustimmung des Eigentümers als öffentlicher Fußweg gewidmet.
Häufige Fragen
Ist eine Privatstraße öffentlich?
Sie kann öffentlich-rechtlich gewidmet sein, obwohl das Grundstück einem Privaten gehört.
Darf jeder die Straße beliebig nutzen?
Nein. Gemeingebrauch besteht nur im Rahmen von Widmung und Verkehrsvorschriften.
Verwandte Begriffe
Siehe Widmung einer Straße, Einziehung einer Straße und Straßenrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.