Straßen- und Wegerecht
Das Straßen- und Wegerecht bezeichnet die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften über Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Es regelt insbesondere Entstehung und Ende ihrer Öffentlichkeit, Einteilung in Straßenklassen, Straßenbaulast, Gemeingebrauch und Sondernutzung. Die Einzelheiten ergeben sich überwiegend aus den Straßen- und Wegegesetzen der Länder; für Bundesfernstraßen gilt ergänzend das Bundesfernstraßengesetz. Zuständigkeiten unterscheiden sich nach Straßenklasse. Es ordnet dadurch Nutzung, Verwaltung und Veränderung des öffentlichen Verkehrsraums.
Rechtliche Bedeutung
Der Begriff wird häufig gleichbedeutend mit Straßenrecht verwendet, betont aber ausdrücklich auch Wege und sonstige Verkehrsflächen.
Voraussetzungen und Folgen
Rechte und Pflichten knüpfen regelmäßig an Widmung, Straßenklasse, Trägerschaft und die konkrete Art der Benutzung an.
Beispiel
Ein Anlieger möchte auf dem Gehweg dauerhaft Waren ausstellen und benötigt dafür möglicherweise eine Sondernutzungserlaubnis.
Häufige Fragen
Gehört privates Wegerecht dazu?
Nicht im engeren Sinn; private Wegerechte richten sich vor allem nach Zivilrecht.
Was ist Gemeingebrauch?
Die Benutzung einer öffentlichen Straße im Rahmen ihrer Widmung und der Verkehrsvorschriften.
Verwandte Begriffe
Siehe Straßenrecht, Öffentliche Straße und Widmung einer Straße.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.