Straßenrecht
Das Straßenrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der Rechtsstatus, Widmung, Einteilung, Bau, Unterhaltung und Benutzung öffentlicher Straßen regelt. Es bestimmt, welche Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr dienen und wer für sie verantwortlich ist. Maßgeblich sind das Bundesfernstraßengesetz sowie die Straßen- und Wegegesetze der Länder. Vom Straßenverkehrsrecht unterscheidet es sich dadurch, dass dieses vor allem die Sicherheit und Ordnung der Straßennutzung betrifft. Daneben regelt es besondere Beziehungen zu Anliegern und Grundstückseigentümern.
Rechtliche Bedeutung
Das Straßenrecht ist besonderes Verwaltungsrecht und ordnet die öffentliche Sache Straße einschließlich ihrer Zweckbestimmung.
Voraussetzungen und Folgen
Zentrale Instrumente sind Widmung, Umstufung, Einziehung und Teileinziehung; die Benutzung wird in Gemeingebrauch und Sondernutzung unterschieden.
Beispiel
Eine Gemeinde widmet eine neu gebaute Straße dem öffentlichen Verkehr und legt die zugelassenen Verkehrsarten fest.
Häufige Fragen
Ist jeder tatsächlich genutzte Weg eine öffentliche Straße?
Nein. Regelmäßig bedarf es einer wirksamen Widmung oder einer gleichgestellten gesetzlichen Grundlage.
Wer ist für Straßen zuständig?
Das richtet sich nach Straßenklasse und dem jeweils zuständigen Träger der Straßenbaulast.
Verwandte Begriffe
Siehe Öffentliche Straße, Widmung einer Straße und Straßenverkehrsrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.