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NetzDG

NetzDG war das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz für soziale Netzwerke. Es verpflichtete bestimmte Anbieter insbesondere zu Beschwerdeverfahren, Berichten und dem Umgang mit offensichtlich strafbaren Inhalten. Mit dem Inkrafttreten des europäischen Digital Services Act und des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes wurde das NetzDG 2024 weitgehend abgelöst und außer Kraft gesetzt; heute besitzt es vor allem rechtshistorische Bedeutung.

Rechtliche Bedeutung

Das NetzDG trat 2017 in Kraft und wurde mehrfach geändert. Seine Regelungsgegenstände überschneiden sich mit den unionsweit geltenden Vorgaben des DSA. Das DDG ordnet die nationale Durchsetzung des neuen Systems.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Historisch galt das Gesetz für bestimmte gewinnorientierte soziale Netzwerke mit größerer Nutzerzahl. Es schuf kein neues materielles Strafrecht, sondern knüpfte Verfahrenspflichten an bereits bestehende Straftatbestände. Für aktuelle Pflichten ist grundsätzlich das neue DSA/DDG-System maßgeblich.

Beispiel

Ein großes soziales Netzwerk musste nach früherem Recht Beschwerden über strafbare Posts nach festen Verfahren bearbeiten und regelmäßig Transparenzberichte veröffentlichen. Heute sind die einschlägigen Plattformpflichten vor allem im DSA geregelt.

Häufige Fragen

Gilt das NetzDG heute noch?

Es wurde 2024 im Zuge der Neuordnung durch DSA und DDG weitgehend aufgehoben und ist für aktuelle Fälle grundsätzlich nicht mehr die zentrale Rechtsgrundlage.

Hat das NetzDG Äußerungen selbst verboten?

Nein. Die materielle Rechtswidrigkeit richtete sich insbesondere nach bereits geltendem Strafrecht.

Verwandte Begriffe

Hassrede, Plattformrecht, Rechtsgeschichte, Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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