Reichsgericht
Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 das oberste ordentliche Gericht des Deutschen Reichs mit Sitz in Leipzig. Es entschied insbesondere als Revisionsgericht in Zivil- und Strafsachen und sollte nach der Reichsjustizreform eine einheitliche Anwendung des Reichsrechts gewährleisten. Seine Rechtsprechung prägte das Bürgerliche Gesetzbuch und zahlreiche allgemeine Rechtsgrundsätze. Zugleich war seine Rolle während des Nationalsozialismus durch die Einbindung in das Unrechtssystem schwer belastet.
Errichtung und Stellung
Das Reichsgericht nahm am 1. Oktober 1879 auf Grundlage der Reichsjustizgesetze seine Tätigkeit auf. Es folgte dem Reichsoberhandelsgericht und war das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Deutschen Reich unter der Reichsverfassung von 1871.
Zuständigkeit und Rechtsprechung
Das Reichsgericht entschied vor allem über Revisionen in Zivil- und Strafsachen. Seine Urteile trugen zur einheitlichen Auslegung des Reichsrechts bei. Besondere Bedeutung gewann seine Rechtsprechung nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1900; sie prägte zahlreiche bis heute bekannte Rechtsfiguren und allgemeine Rechtsgrundsätze.
Nationalsozialismus und Ende
Während des Nationalsozialismus verlor die Rechtsprechung ihre rechtsstaatliche Unabhängigkeit. Auch das Reichsgericht wurde in das nationalsozialistische Unrechtssystem eingebunden. Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs endete seine Tätigkeit 1945. Die Belastung der Justiz im Nationalsozialismus gehört daher wesentlich zu seiner historischen Bewertung.
Beispiel
Beanstandete eine Partei ein Berufungsurteil wegen eines Rechtsfehlers, konnte das Reichsgericht im Rahmen einer zulässigen Revision prüfen, ob das Reichsrecht richtig angewendet worden war. Eine erneute umfassende Tatsachenfeststellung war grundsätzlich nicht Aufgabe des Revisionsgerichts.
Häufige Fragen
Welches Gericht ging dem Reichsgericht voraus?
Unmittelbarer Vorläufer war das Reichsoberhandelsgericht, das zunächst vor allem handelsrechtliche Streitigkeiten entschied.
Welches Gericht übernahm später seine Funktion?
In der Bundesrepublik Deutschland übernahm der 1950 errichtete Bundesgerichtshof funktional die Stellung des obersten Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine unmittelbare institutionelle Fortsetzung des Reichsgerichts war er nicht.
Verwandte Begriffe
Rechtsgeschichte, Bürgerliches Gesetzbuch von 1900, Reichsverfassung von 1871, Reichskammergericht, Justiz im Nationalsozialismus
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.