Internetrecht

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    Impressumspflicht

    Impressumspflicht ist die Pflicht bestimmter Anbieter digitaler Dienste und journalistisch-redaktioneller Angebote, leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Angaben zu ihrer Identität und Erreichbarkeit bereitzuhalten. Sie soll Transparenz schaffen und Nutzern, Behörden sowie möglichen Anspruchstellern ermöglichen, den Verantwortlichen eines Angebots zuverlässig festzustellen. Rechtliche Bedeutung Für geschäftsmäßige digitale Dienste gilt insbesondere § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Für…

  • Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

    Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist das deutsche Begleitgesetz für die Anwendung und Durchsetzung des europäischen Digital Services Act. Es enthält daneben nationale Vorschriften für Anbieter digitaler Dienste, etwa zur Impressumspflicht. Das DDG trat 2024 an die Stelle des Telemediengesetzes und ordnet Zuständigkeiten, Aufsicht und Sanktionen im deutschen Recht neu. Rechtliche Bedeutung Der Gesetzestext ist unter gesetze-im-internet.de abrufbar….

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    Plattformrecht

    Plattformrecht fasst die Rechtsnormen zusammen, die Betrieb, Verantwortlichkeit und Aufsicht digitaler Vermittlungsdienste und Onlineplattformen regeln. Es betrifft unter anderem den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, Meldeverfahren, Transparenz, Werbung, Empfehlungssysteme, Verbraucherschutz, Datenschutz und Wettbewerb. Das Rechtsgebiet ist unionsrechtlich geprägt und überschneidet sich mit Medien-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und Äußerungsrecht. Rechtliche Bedeutung Zentrale Grundlage ist der Digital Services Act….

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    Digital Services Act (DSA)

    Digital Services Act (DSA) ist die Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste. Sie schafft unionsweit abgestufte Pflichten für Vermittlungsdienste, Hostinganbieter, Onlineplattformen und sehr große Plattformen oder Suchmaschinen. Ziel sind ein sichereres digitales Umfeld, transparente Inhaltsmoderation, wirksame Melde- und Beschwerdeverfahren sowie die Begrenzung systemischer Risiken. Rechtliche Bedeutung Als EU-Verordnung gilt der DSA unmittelbar….

  • Hostprovider

    Hostprovider ist ein Anbieter, der von Nutzern bereitgestellte Informationen in deren Auftrag speichert. Hierzu können Webhostingdienste, soziale Netzwerke, Foren oder Marktplätze gehören. Für fremde Inhalte haftet ein Hostprovider nicht automatisch wie deren Urheber. Seine Verantwortlichkeit richtet sich danach, ob er Kenntnis von konkreten rechtswidrigen Inhalten hat und welche zumutbaren Reaktionspflichten bestehen. Rechtliche Bedeutung Das unionsrechtliche…

  • Providerhaftung

    Providerhaftung beschreibt die rechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern digitaler Vermittlungsdienste für fremde oder eigene Inhalte. Sie richtet sich nach der Funktion des Dienstes, der Kenntnis vom konkreten Rechtsverstoß und dem Verhalten nach einem Hinweis. Haftungsprivilegien schützen insbesondere reine Durchleitung, Zwischenspeicherung und Hosting, schließen aber behördliche oder gerichtliche Abhilfeanordnungen nicht vollständig aus. Rechtliche Bedeutung Maßgeblich sind die…

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    NetzDG

    NetzDG war das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz für soziale Netzwerke. Es verpflichtete bestimmte Anbieter insbesondere zu Beschwerdeverfahren, Berichten und dem Umgang mit offensichtlich strafbaren Inhalten. Mit dem Inkrafttreten des europäischen Digital Services Act und des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes wurde das NetzDG 2024 weitgehend abgelöst und außer Kraft gesetzt; heute besitzt es vor allem rechtshistorische Bedeutung. Rechtliche Bedeutung Das…