Organspende

Organspende ist die freiwillige Übertragung menschlicher Organe oder Gewebe auf einen anderen Menschen zur medizinischen Behandlung. Rechtlich wird zwischen Lebendspende und postmortaler Spende unterschieden. Voraussetzungen, Einwilligung, Feststellung des Todes, Vermittlung und Entnahme regelt insbesondere das Transplantationsgesetz. Eine postmortale Entnahme setzt in Deutschland grundsätzlich eine dokumentierte Zustimmung des Spenders oder eine Entscheidung der Angehörigen nach dessen mutmaßlichem Willen voraus. Organhandel ist verboten. Das Verfahren unterliegt deshalb besonderen gesetzlichen Kontrollen und Transparenzanforderungen.

Rechtliche Bedeutung

Das Recht der Organspende soll Selbstbestimmung, Spenderschutz, gerechte Organvermittlung und Vertrauen in die Transplantationsmedizin sichern.

Voraussetzungen und Folgen

Bei postmortalen Spenden müssen insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Zustimmung und Todesfeststellung erfüllt sein. Lebendspenden sind wegen der Risiken nur unter engen persönlichen und medizinischen Voraussetzungen zulässig.

Beispiel

Ein Verstorbener hat zu Lebzeiten einen Organspendeausweis mit Zustimmung ausgefüllt. Nach ordnungsgemäßer Todesfeststellung kann eine Entnahme nach den gesetzlichen Regeln geprüft werden.

Häufige Fragen

Gilt in Deutschland eine Widerspruchslösung?

Nein. Eine Organentnahme setzt grundsätzlich eine Zustimmung oder eine entsprechende Entscheidung nach dem Willen des Verstorbenen voraus.

Dürfen Organe verkauft werden?

Nein. Der Handel mit Organen und Geweben ist gesetzlich verboten.

Verwandte Begriffe

Einwilligung, Menschenwürde, Transplantationsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Zahnarzthaftung

    Zahnarzthaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung eines Zahnarztes für schuldhafte Fehler bei Untersuchung, Beratung, Aufklärung oder zahnmedizinischer Behandlung. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften über den Behandlungsvertrag und die allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts. Typische Streitpunkte betreffen Zahnersatz, Implantate, Wurzelbehandlungen, fehlerhafte Befunde und unzureichende Risikoaufklärung. Ein bloß unbefriedigendes Behandlungsergebnis genügt nicht; entscheidend ist eine Abweichung vom geschuldeten fachlichen…

  • Selbstbestimmungsaufklärung

    Die Selbstbestimmungsaufklärung ist die ärztliche Information, die einem Patienten eine eigenverantwortliche Entscheidung über eine medizinische Maßnahme ermöglichen soll. Sie umfasst insbesondere Wesen, Ablauf, Bedeutung, Erfolgsaussichten, wesentliche Risiken und echte Behandlungsalternativen. Anders als die therapeutische Information dient sie nicht unmittelbar dem Behandlungserfolg, sondern der Wirksamkeit der Einwilligung. Unterbleibt sie oder ist sie unzureichend, kann der Eingriff…

  • Pflegefehler

    Ein Pflegefehler ist eine Abweichung von den fachlich gebotenen Standards bei der Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen oder erkrankten Menschen. Er kann etwa bei Medikamentengabe, Sturzprophylaxe, Lagerung, Hygiene, Wundversorgung, Ernährung oder Beobachtung des Gesundheitszustands auftreten. Führt der Fehler schuldhaft zu einem Schaden, kommen vertragliche und deliktische Ansprüche gegen die Pflegekraft, den Einrichtungsträger oder andere Verantwortliche…

  • |

    Einsicht in die Patientenakte

    Die Einsicht in die Patientenakte ist das Recht des Patienten, unverzüglich die vollständige Behandlungsdokumentation einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. Das Recht folgt insbesondere aus § 630g BGB und dient der Selbstbestimmung, Transparenz und Prüfung möglicher Ansprüche. Eine Ablehnung kommt nur ausnahmsweise wegen erheblicher therapeutischer Gründe oder entgegenstehender erheblicher Rechte Dritter in Betracht und muss…

  • |

    Arzthaftung

    Arzthaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung eines Arztes oder weiteren Behandelnden für Schäden aus fehlerhafter Behandlung, unzureichender Aufklärung, fehlender Einwilligung, Organisationsmängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen. Ansprüche können sich aus Behandlungsvertrag und Deliktsrecht ergeben. Der Patient kann insbesondere Ersatz materieller Schäden und Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung sind grundsätzlich Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität und Vertretenmüssen. Rechtliche Bedeutung Neben dem behandelnden Arzt…

  • |

    Therapiefehler

    Ein Therapiefehler ist eine Abweichung vom geschuldeten medizinischen Standard bei Auswahl, Durchführung, Überwachung oder Anpassung einer Behandlung. Er kann etwa eine ungeeignete Therapie, fehlerhafte Dosierung, mangelhafte Operationsdurchführung, fehlende Verlaufskontrolle oder verspätete Reaktion auf Komplikationen betreffen. Nicht jede erfolglose Therapie ist fehlerhaft; maßgeblich sind Indikation, medizinischer Erkenntnisstand und konkrete Situation zum Behandlungszeitpunkt. Rechtliche Bedeutung Der Arzt…