Notfallbehandlung

Eine Notfallbehandlung ist eine medizinische Maßnahme, die wegen einer akuten Gefahr für Leben oder Gesundheit unverzüglich erforderlich ist. Ist der Patient einwilligungsfähig, bleibt seine Zustimmung auch im Notfall maßgeblich. Kann sie nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf der Behandler unter bestimmten Voraussetzungen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten handeln. Bekannte Patientenverfügungen, frühere Äußerungen und erkennbare Wertvorstellungen sind zu beachten. Der Notfall hebt das Selbstbestimmungsrecht daher nicht auf.

Rechtliche Bedeutung

Die Notfallbehandlung bewegt sich zwischen medizinischer Hilfeleistungspflicht und dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten.

Voraussetzungen und Folgen

Ohne Einwilligung ist eine unaufschiebbare Maßnahme zulässig, wenn sie dem mutmaßlichen Willen entspricht. Lehnt ein einwilligungsfähiger Patient die Behandlung ab, ist diese Entscheidung grundsätzlich zu respektieren.

Beispiel

Ein bewusstloser Unfallverletzter benötigt sofort eine lebensrettende Operation. Hinweise auf einen entgegenstehenden Willen liegen nicht vor.

Häufige Fragen

Darf ein Arzt im Notfall immer behandeln?

Nein. Ein bekannter entgegenstehender Patientenwille ist grundsätzlich zu beachten.

Was ist der mutmaßliche Wille?

Er ist anhand konkreter Anhaltspunkte wie früheren Äußerungen, Wertvorstellungen und Behandlungswünschen zu ermitteln.

Verwandte Begriffe

Einwilligung, Patientenverfügung, Unterlassene Hilfeleistung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Einwilligungsfähigkeit

    Einwilligungsfähigkeit ist die tatsächliche Fähigkeit eines Patienten, Wesen, Bedeutung, Risiken und mögliche Folgen einer medizinischen Maßnahme zu verstehen, die Informationen abzuwägen und auf dieser Grundlage eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Sie ist nicht mit der Geschäftsfähigkeit gleichzusetzen und hängt auch nicht starr von einem bestimmten Alter ab. Entscheidend sind die konkrete Maßnahme sowie die individuelle…

  • Einwilligung in eine medizinische Behandlung

    Die Einwilligung in eine medizinische Behandlung ist die Zustimmung des Patienten zu einer konkreten ärztlichen Maßnahme. Sie rechtfertigt den mit der Behandlung verbundenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Wirksam ist sie grundsätzlich nur, wenn der Patient zuvor verständlich und rechtzeitig über Art, Umfang, Risiken und Alternativen aufgeklärt wurde. Ohne wirksame Einwilligung kann selbst eine fachgerecht…

  • Heilberuferecht

    Das Heilberuferecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Regeln für die Ausübung staatlich geregelter Heilberufe, insbesondere für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Es betrifft den Zugang zum Beruf, Berufspflichten, Fortbildung, Berufsaufsicht, Kammerzugehörigkeit und berufsgerichtliche Sanktionen. Rechtsquellen sind Bundesgesetze, Heilberufe- und Kammergesetze der Länder sowie Berufsordnungen. Das Heilberuferecht dient sowohl der beruflichen Selbstverwaltung als auch dem Schutz der Patienten…

  • Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen

    Eine Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen ist eine außergerichtliche Einrichtung, die Streitigkeiten zwischen Patienten, Ärzten und Haftpflichtversicherern wegen vermuteter Behandlungsfehler untersucht und zu einer einvernehmlichen Klärung beitragen soll. Sie kann medizinische Gutachten einholen und die haftungsrechtliche Bewertung unterstützen. Das Verfahren ist häufig kostenfrei und weniger förmlich als ein Gerichtsprozess. Seine Ergebnisse sind grundsätzlich nicht verbindlich; der Rechtsweg…

  • Dokumentationspflicht des Arztes

    Die Dokumentationspflicht des Arztes verlangt, sämtliche aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse einer Behandlung zeitnah in der Patientenakte festzuhalten. Dazu zählen insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien, Eingriffe, Einwilligungen und Aufklärungen. Die Dokumentation dient der Behandlungskontinuität, Information weiterer Behandler und Beweissicherung. Fehlt eine gebotene Eintragung, kann dies im Haftungsprozess zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten…

  • Aufklärungsfehler

    Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn ein Patient vor einer medizinischen Maßnahme nicht rechtzeitig, nicht verständlich oder nicht ausreichend über den Eingriff, seine wesentlichen Risiken und mögliche echte Behandlungsalternativen informiert wird. Die Folge kann sein, dass die erteilte Einwilligung unwirksam ist. Verwirklicht sich ein aufklärungspflichtiges Risiko, kommen trotz fachgerechter Behandlung Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen…