Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften

Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen Staat und Religionsgemeinschaft über Angelegenheiten gemeinsamen Interesses. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff prägt damit Neutralität, demokratischen Wettbewerb und staatliche Verfassungsidentität.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, ergänzenden Gesetzen und der Verfassungsrechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Der Vertrag bedarf je nach Inhalt parlamentarischer Zustimmung und muss Neutralität sowie Gleichheit beachten

Beispiel

Ein Land vereinbart mit einer Religionsgemeinschaft Regelungen zu Feiertagen und Bildungsfragen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind das Grundgesetz, einschlägige Bundes- oder Landesgesetze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert freiheitliche Ordnung, demokratischen Wettbewerb oder die rechtlich begrenzte Zusammenarbeit staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen.

Verwandte Begriffe

Verfassungsrecht, Demokratieprinzip, Glaubensfreiheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Untermaßverbot

    Untermaßverbot ist der verfassungsrechtliche Maßstab für die Erfüllung staatlicher Schutzpflichten. Der Staat muss ein Mindestniveau wirksamen Schutzes für grundrechtlich geschützte Rechtsgüter gewährleisten. Welche Maßnahmen er wählt, liegt grundsätzlich in seinem politischen Gestaltungsspielraum. Verletzt ist das Untermaßverbot, wenn Vorkehrungen vollständig fehlen, evident ungeeignet sind oder deutlich hinter dem gebotenen Schutz zurückbleiben. Der Maßstab kontrolliert damit staatliches…

  • Radikalenerlass

    Radikalenerlass bezeichnet eine verbreitete Bezeichnung für Maßnahmen zur Überprüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst seit den 1970er Jahren. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und…

  • Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung

    Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung bezeichnet eine verfassungsgerichtlich angeordnete Sanktion gegen eine verfassungsfeindliche Partei, die nicht verboten wird. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff…

  • |

    Öffentlichkeit der Wahl

    Öffentlichkeit der Wahl verlangt, dass die wesentlichen Schritte einer Wahl von Bürgern zuverlässig beobachtet und kontrolliert werden können, ohne besondere Sachkenntnis vorauszusetzen. Der ungeschriebene Wahlrechtsgrundsatz folgt aus Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Er betrifft insbesondere Wahlhandlung, Stimmenauszählung und Feststellung des Ergebnisses, nicht aber den geheimen Inhalt der einzelnen Stimmabgabe. Dadurch werden Manipulationen erschwert und Vertrauen in das…

  • Staatssymbole

    Staatssymbole bezeichnet Zeichen, Lieder und Formen, durch die ein Staat seine Einheit, Identität und Hoheitsgewalt sichtbar macht. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die…

  • |

    Grundrechtsausgestaltung

    Grundrechtsausgestaltung bezeichnet gesetzliche Regeln, die Inhalt, Voraussetzungen und Verfahren eines grundrechtlich geschützten Rechtsinstituts näher bestimmen, ohne notwendig einen klassischen Eingriff darzustellen. Manche Freiheiten können praktisch erst durch eine rechtliche Ordnung wirksam ausgeübt werden. Der Gesetzgeber besitzt dabei Gestaltungsspielraum, darf aber Schutzrichtung, Kernbestand und freiheitliche Funktion des Grundrechts nicht aushöhlen oder eine belastende Maßnahme lediglich als…