Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung

Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung bezeichnet eine verfassungsgerichtlich angeordnete Sanktion gegen eine verfassungsfeindliche Partei, die nicht verboten wird. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit Kompetenzordnung, Grundrechtsschutz und Funktionsfähigkeit des demokratischen Bundesstaates. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz und dem jeweils einschlägigen Verfassungsprozessrecht.

Voraussetzungen und Folgen

Art. 21 Abs. 3 GG verlangt eine Ausrichtung auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Beispiel

Eine Partei wird für sechs Jahre von staatlicher Finanzierung und steuerlichen Begünstigungen ausgeschlossen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er sichert die Bindung staatlicher Gewalt an Verfassung, Zuständigkeiten und verfahrensrechtliche Kontrollmechanismen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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