Untermaßverbot

Untermaßverbot ist der verfassungsrechtliche Maßstab für die Erfüllung staatlicher Schutzpflichten. Der Staat muss ein Mindestniveau wirksamen Schutzes für grundrechtlich geschützte Rechtsgüter gewährleisten. Welche Maßnahmen er wählt, liegt grundsätzlich in seinem politischen Gestaltungsspielraum. Verletzt ist das Untermaßverbot, wenn Vorkehrungen vollständig fehlen, evident ungeeignet sind oder deutlich hinter dem gebotenen Schutz zurückbleiben. Der Maßstab kontrolliert damit staatliches Unterlassen, ohne eine optimale Lösung vorzuschreiben.

Prüfungsmaßstab

Das Untermaßverbot ist Gegenstück zum Übermaßverbot und Teil der staatlichen Schutzpflicht. Es berührt die Menschenwürde und weitere Grundrechte.

Beispiel

Kennt der Gesetzgeber eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit, darf er nicht völlig auf zumutbare Sicherheitsregeln und Kontrollen verzichten.

FAQ

Verlangt das Untermaßverbot maximalen Schutz?

Nein. Gefordert ist ein verfassungsrechtlich ausreichendes Mindestmaß.

Wer hat Gestaltungsspielraum?

Vor allem der demokratisch legitimierte Gesetzgeber.

Kann eine Verfassungsbeschwerde darauf gestützt werden?

Ja, wenn der Beschwerdeführer eine eigene grundrechtliche Schutzposition substantiiert darlegt; Hinweise bietet anwalt-verfassungsbeschwerde.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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