Stehendes Gewerbe
Ein stehendes Gewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die von einer festen Niederlassung oder Betriebsstätte aus dauerhaft ausgeübt wird und weder Reise- noch Marktgewerbe ist. Es bildet den Regelfall der Gewerbeordnung. Die Aufnahme muss grundsätzlich nach § 14 GewO bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Je nach Tätigkeit können zusätzliche Erlaubnisse, Eintragungen, Sachkunde-, Zuverlässigkeits- oder Raumvoraussetzungen gelten. Der Begriff grenzt verschiedene gewerberechtliche Regelungssysteme voneinander ab. Für einzelne Branchen bleiben zusätzlich besondere Zulassungs- und Überwachungsvorschriften maßgeblich.
Rechtliche Bedeutung
Entscheidend ist eine auf Dauer angelegte feste Basis der Geschäftstätigkeit. Auch Onlinehandel kann stehendes Gewerbe sein, wenn er von einer festen Betriebsstätte organisiert wird.
Voraussetzungen und Folgen
Beginn, Verlegung, Erweiterung und Aufgabe sind anzuzeigen. Eine Gewerbeanmeldung erlaubt nicht automatisch Tätigkeiten, für die Spezialgesetze eine Zulassung verlangen. Die Behörde kann Einhaltung der gewerberechtlichen Pflichten überwachen.
Beispiel
Ein Unternehmer betreibt dauerhaft ein Ladengeschäft in gemieteten Räumen. Dies ist ein stehendes Gewerbe und muss bei der örtlich zuständigen Behörde angemeldet werden.
Häufige Fragen
Ist ein Onlineshop stehendes Gewerbe?
Regelmäßig ja, wenn die Tätigkeit dauerhaft von einer festen Niederlassung aus organisiert wird.
Was ist der Unterschied zum Reisegewerbe?
Beim Reisegewerbe werden Leistungen ohne vorherige Bestellung außerhalb einer festen Niederlassung angeboten.
Verwandte Begriffe
Reisegewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbe
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.