Reisegewerbe

Reisegewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, bei der jemand ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche Niederlassung Waren anbietet, Bestellungen aufsucht oder Leistungen anbietet. Typische Fälle sind Haustürverkauf, mobile Verkaufsstände oder umherziehende Dienstleistungen. Das Reisegewerbe ist in §§ 55 ff. GewO geregelt und erfordert grundsätzlich eine Reisegewerbekarte, soweit keine gesetzliche Ausnahme oder Erlaubnisfreiheit besteht. Besondere Verbote und Mitführungspflichten sollen dabei spontane Kundenkontakte rechtlich absichern.

Rechtliche Bedeutung

Die besonderen Regeln schützen Verbraucher und Allgemeinheit, weil der Gewerbetreibende spontan und außerhalb fester Geschäftsräume auftritt. Reisegewerbe ist vom stehenden Gewerbe und vom Marktgewerbe abzugrenzen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Reisegewerbekarte setzt insbesondere Zuverlässigkeit voraus und ist während der Tätigkeit mitzuführen. Bestimmte Waren und Leistungen dürfen im Reisegewerbe nicht oder nur eingeschränkt angeboten werden. Zusätzlich gelten Verbraucher- und Widerrufsvorschriften.

Beispiel

Ein Händler fährt von Ort zu Ort und bietet ohne vorherige Bestellung Haushaltswaren an Haustüren an. Dies kann reisegewerbekartenpflichtiges Reisegewerbe sein.

Häufige Fragen

Ist jeder Außendienst Reisegewerbe?

Nein. Wer aufgrund vorheriger Bestellung Kunden besucht oder für ein stehendes Gewerbe in gesetzlich ausgenommenen Formen tätig wird, kann außerhalb des Reisegewerbes liegen.

Was ist eine Reisegewerbekarte?

Die behördliche Erlaubnis, die grundsätzlich zur Ausübung eines Reisegewerbes benötigt wird.

Verwandte Begriffe

Stehendes Gewerbe, Gewerbeordnung (GewO), Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | | |

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist die auf Tatsachen gestützte Prognose, dass ein Gewerbetreibender sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß, insbesondere im Einklang mit Rechtsordnung und Schutzinteressen der Allgemeinheit, ausüben wird. Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens keine hinreichende Gewähr dafür bietet. Maßgeblich sind Art, Zahl, Dauer und Gewicht festgestellter Pflichtverstöße, nicht eine moralische Bewertung. Steuer- und Sozialabgabenrückstände,…

  • |

    Gaststättenrecht

    Gaststättenrecht regelt den Betrieb von Gaststätten, insbesondere den gewerbsmäßigen Ausschank von Getränken und die Abgabe zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle. Es dient dem Schutz von Gästen, Nachbarschaft, Jugend und öffentlicher Sicherheit. Je nach Bundesland gelten das Gaststättengesetz des Bundes oder eigene Landesgesetze. Hinzu kommen Gewerbe-, Lebensmittel-, Bau-, Immissionsschutz-, Jugendschutz- und Nichtraucherschutzrecht sowie…

  • |

    Gewerberecht

    Gewerberecht ist der Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts, der Aufnahme, Ausübung und Überwachung gewerblicher Tätigkeiten regelt. Ausgangspunkt ist die Gewerbefreiheit; bestimmte Tätigkeiten unterliegen jedoch Anzeige-, Erlaubnis-, Zuverlässigkeits- oder Sachkundeanforderungen. Zentrale Grundlage ist die Gewerbeordnung, ergänzt durch Spezialgesetze etwa für Handwerk, Gaststätten, Bewachung, Makler oder Spielhallen. Behörden können Auflagen erteilen, Kontrollen durchführen und bei Unzuverlässigkeit die Gewerbeausübung untersagen….

  • Gewerbeanmeldung

    Die Gewerbeanmeldung ist die Anzeige des Beginns eines stehenden Gewerbes bei der zuständigen Gewerbebehörde. Sie informiert die Verwaltung über Betriebsinhaber, Tätigkeit und Betriebsstätte und ermöglicht die Weiterleitung an andere Stellen. Die Anmeldung ist grundsätzlich gleichzeitig mit Aufnahme des Gewerbes vorzunehmen. Sie ersetzt keine erforderliche Erlaubnis, Eintragung oder fachrechtliche Genehmigung. Auch Ummeldung, Verlegung, Erweiterung und Aufgabe…

  • Ladenschlussrecht

    Ladenschlussrecht regelt, zu welchen Zeiten Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein dürfen. Nach der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebung überwiegend bei den Ländern, weshalb Öffnungszeiten und Ausnahmen regional unterschiedlich sind. Typische Regelungsgegenstände sind Sonn- und Feiertagsschutz, verkaufsoffene Sonntage, besondere Verkaufsstellen und Beschäftigung von Arbeitnehmern. Das Recht berührt Gewerbefreiheit, Berufsfreiheit, Wettbewerbsbedingungen sowie den verfassungsrechtlich…

  • Zuverlässigkeit im Gewerberecht

    Zuverlässigkeit im Gewerberecht ist die Prognose, ob ein Gewerbetreibender nach seinem bisherigen Verhalten die Gewähr dafür bietet, sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß auszuüben. Der Begriff ist nicht allgemein im Gesetz definiert, sondern wird anhand der jeweiligen Tätigkeit und Schutzgüter konkretisiert. Zweifel können insbesondere aus einschlägigen Straftaten, erheblichen Steuer- oder Sozialversicherungsschulden, ungeordneten Verhältnissen oder wiederholten Verstößen gegen…