Ultra-vires-Kontrolle
Ultra-vires-Kontrolle ist die verfassungsgerichtliche Prüfung, ob Organe der Europäischen Union die ihnen von den Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten offensichtlich und strukturell bedeutsam überschritten haben. Ein solcher Rechtsakt kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland ausnahmsweise unanwendbar sein. Zuvor ist grundsätzlich dem Gerichtshof der Europäischen Union Gelegenheit zur Auslegung zu geben. Die Kontrolle schützt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die demokratische Integrationsverantwortung.
Enge Voraussetzungen
Die Kontrolle steht neben Identitätskontrolle, Anwendungsvorrang und Vorabentscheidungsverfahren. Vertiefungen bietet europarecht-faq.de.
Beispiel
Ein Unionsorgan erlässt eine Maßnahme außerhalb übertragener Kompetenzen; das Bundesverfassungsgericht prüft nach vorheriger Befassung des EuGH, ob die Überschreitung offensichtlich und gewichtig ist.
FAQ
Genügt jeder Kompetenzfehler?
Nein. Die Überschreitung muss offensichtlich und strukturell bedeutsam sein.
Welche Rolle hat der EuGH?
Er erhält grundsätzlich zuerst Gelegenheit zur unionsrechtlichen Auslegung.
Was ist geschützt?
Demokratische Selbstbestimmung und die Grenzen übertragener Hoheitsrechte.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.