Anwendungsvorrang des Unionsrechts
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts bedeutet, dass entgegenstehendes nationales Recht im konkreten Anwendungsfall nicht angewandt werden darf, soweit wirksames Unionsrecht eingreift.
Bedeutung
Die konkrete Reichweite ergibt sich aus den Verträgen, dem jeweiligen Rechtsakt und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Beispiel
Eine nationale Stelle prüft die einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben, bevor sie eine Entscheidung trifft.
Häufige Fragen
Gilt dies in jedem Mitgliedstaat?
Die Wirkung bestimmt sich nach Art und Inhalt der unionsrechtlichen Regelung.
Verwandte Begriffe
Europarecht, Recht der Europäischen Union, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
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