Abgabenrecht

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    Abrechnungsbescheid

    Ein Abrechnungsbescheid ist die Entscheidung der Finanzbehörde über Streitigkeiten bei der Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Nach § 218 Absatz 2 AO klärt er insbesondere, ob eine festgesetzte Forderung durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder andere Erlöschensgründe ganz oder teilweise erledigt ist. Auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche können erfasst sein. Er entscheidet grundsätzlich über die Abrechnung…

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    Erhebungsverfahren

    Das Erhebungsverfahren ist der Abschnitt des Steuerverfahrens, in dem Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis verwirklicht und abgewickelt werden. Es betrifft insbesondere Fälligkeit, Zahlung, Aufrechnung, Stundung, Erlass und Erstattung. Die Abgabenordnung unterscheidet diesen Bereich von der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und der Steuerfestsetzung. Grundlage der Verwirklichung sind regelmäßig Steuerbescheide oder gleichgestellte Steueranmeldungen. Das Verfahren klärt damit, wie ein…

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    Tatsächliche Verständigung

    Eine tatsächliche Verständigung ist eine bindende Einigung zwischen Steuerpflichtigem und Finanzbehörde über einen steuerlich erheblichen Sachverhalt, dessen vollständige Aufklärung nur unter erschwerten Umständen möglich wäre. Sie dient der praktikablen Feststellung tatsächlicher Besteuerungsgrundlagen, nicht dem Aushandeln einer Steuer oder der freien Verfügung über Rechtsfragen. Erforderlich sind insbesondere ein zulässiger Gegenstand, zuständige Beteiligte und ein nicht offensichtlich…

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    Steueranmeldung

    Eine Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, in der der Steuerpflichtige die geschuldete Steuer aufgrund gesetzlicher Vorgaben selbst berechnet. Nach § 168 AO steht sie grundsätzlich einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Führt sie zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, tritt diese Wirkung erst mit Zustimmung der Finanzbehörde ein. Die…

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    Haftungsbescheid

    Ein Haftungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem die Finanzbehörde einen gesetzlich für eine Steuer haftenden Dritten in Anspruch nimmt. Nach § 191 AO setzt er einen eigenständigen gesetzlichen Haftungstatbestand voraus, etwa die schuldhafte Verletzung steuerlicher Vertreterpflichten. Der Haftungsschuldner wird dadurch nicht mit dem ursprünglichen Steuerschuldner gleichgesetzt. Die Behörde muss die Voraussetzungen und regelmäßig auch ihr…

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    Duldungsbescheid

    Ein Duldungsbescheid ist im Steuerrecht ein Verwaltungsakt, mit dem die Finanzbehörde einen gesetzlich Verpflichteten zur Duldung einer Vollstreckung heranzieht. § 191 AO unterscheidet ihn vom Haftungsbescheid: Der Adressat schuldet nicht allein aufgrund des Bescheids die fremde Steuer persönlich, sondern muss den Zugriff auf bestimmte Vermögensgegenstände hinnehmen. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens….

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    Verbindliche Zusage

    Eine verbindliche Zusage ist im Steuerverfahren eine auf Antrag erteilte Erklärung der Finanzbehörde über die künftige steuerrechtliche Behandlung eines bereits geprüften Sachverhalts. Nach §§ 204 ff. AO wird sie grundsätzlich im Anschluss an eine Außenprüfung erteilt, wenn diese Behandlung für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen bedeutsam ist. Die Zusage muss schriftlich und als verbindlich gekennzeichnet sein….

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    Nachforderungsbescheid

    Ein Nachforderungsbescheid ist im Steuerverfahren eine Steuerfestsetzung, mit der die Finanzbehörde eine bislang nicht oder zu niedrig angemeldete Steuer gegenüber dem Verpflichteten festsetzt. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Steueranmeldungen ermöglicht § 167 AO einen Bescheid insbesondere dann, wenn die behördliche Festsetzung von der Anmeldung abweicht oder diese unterblieben ist. Der Bescheid beruht auf der eigenen steuerlichen Verpflichtung…

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    Stundung von Steuern

    Die Stundung von Steuern ist die behördliche Hinausschiebung der Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis. Nach § 222 AO kommt sie in Betracht, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Sie soll regelmäßig nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gewährt…

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    Steuererlass

    Ein Steuererlass ist die vollständige oder teilweise Beseitigung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis aus Billigkeitsgründen. Nach § 227 AO können Finanzbehörden Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Anders als eine Stundung verschiebt der Erlass die Zahlung nicht lediglich, sondern lässt den betroffenen Anspruch erlöschen. Unter denselben Voraussetzungen können bereits…