Abrechnungsbescheid
Ein Abrechnungsbescheid ist die Entscheidung der Finanzbehörde über Streitigkeiten bei der Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Nach § 218 Absatz 2 AO klärt er insbesondere, ob eine festgesetzte Forderung durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder andere Erlöschensgründe ganz oder teilweise erledigt ist. Auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche können erfasst sein. Er entscheidet grundsätzlich über die Abrechnung…