Verbindliche Zusage
Eine verbindliche Zusage ist im Steuerverfahren eine auf Antrag erteilte Erklärung der Finanzbehörde über die künftige steuerrechtliche Behandlung eines bereits geprüften Sachverhalts. Nach §§ 204 ff. AO wird sie grundsätzlich im Anschluss an eine Außenprüfung erteilt, wenn diese Behandlung für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen bedeutsam ist. Die Zusage muss schriftlich und als verbindlich gekennzeichnet sein….