Privatkopie
Privatkopie Die Privatkopie ist eine gesetzliche Schranke des Urheberrechts, die unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch erlaubt. Sie gilt nicht unbegrenzt und greift insbesondere nicht, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Technische Schutzmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht umgangen werden. Für bestimmte Kopien wird über Geräte- und Speichermedienvergütungen ein Ausgleich geschaffen.
Rechtliche Einordnung
Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.
Beispiel
Eine Privatperson kopiert rechtmäßig erworbene Musik für den eigenen Gebrauch auf ein weiteres persönliches Gerät.
Häufige Fragen
Entsteht der Schutz automatisch?
Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.
Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?
Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.