Homeoffice

Homeoffice bezeichnet die regelmäßige oder gelegentliche Arbeit aus der privaten Wohnung. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht grundsätzlich nicht; erforderlich sind Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Zustimmung des Arbeitgebers. Zu regeln sind Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Datenschutz, Arbeitsschutz, Kostentragung, Arbeitsmittel und Zutrittsrechte. Homeoffice ist von gesetzlich definierter Telearbeit und mobiler Arbeit zu unterscheiden. Der Arbeitgeber bleibt für zulässige Organisation und Schutzpflichten verantwortlich. Arbeitsvertrag, gesetzlicher Schutz und betriebliche Beteiligung sind gemeinsam zu prüfen.

Rechtliche Bedeutung

Homeoffice verändert den Arbeitsort, nicht automatisch Umfang und Inhalt der Arbeitspflicht.

Voraussetzungen und Folgen

Die genaue rechtliche Beurteilung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften, der Beteiligtenrolle und den Umständen des Einzelfalls.

Beispiel

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren zwei feste Arbeitstage pro Woche in der Wohnung.

Häufige Fragen

Was ist der rechtliche Kern?

Homeoffice verändert den Arbeitsort, nicht automatisch Umfang und Inhalt der Arbeitspflicht.

Was sollte praktisch geprüft werden?

Fristen, Form, Nachweise, Zuständigkeit und mögliche Rechtsbehelfe sind frühzeitig zu klären.

Verwandte Begriffe

Siehe die thematisch verwandten Beiträge dieses Wörterbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Betriebsverfassungsrecht

    Betriebsverfassungsrecht regelt die innerbetriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und gewählter Arbeitnehmervertretung. Es bestimmt insbesondere Wahl, Organisation und Aufgaben des Betriebsrats sowie Beteiligungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Maßnahmen. Anders als das Tarifrecht betrifft es die Ebene des einzelnen Betriebs und seine Belegschaft, nicht die überbetriebliche Regelung durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Rechtliche Bedeutung Zentrale Rechtsquelle ist das…

  • |

    Elternzeitgesetz

    Elternzeitgesetz ist eine verbreitete, aber nicht amtliche Kurzbezeichnung für die gesetzlichen Vorschriften über Elternzeit. Das einschlägige Gesetz heißt Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Es regelt neben dem Elterngeld insbesondere Anspruch, Dauer, Anmeldung, Teilzeitarbeit und Kündigungsschutz während der Elternzeit. Ein eigenständiges Gesetz mit dem amtlichen Titel „Elternzeitgesetz“ besteht heute nicht. Rechtliche Bedeutung Die maßgeblichen Vorschriften finden sich…

  • |

    Landesarbeitsgericht

    Landesarbeitsgericht ist das Berufungs- und Beschwerdegericht der Arbeitsgerichtsbarkeit auf Landesebene. Es überprüft Entscheidungen der Arbeitsgerichte, soweit ein Rechtsmittel zulässig ist. Im Urteilsverfahren entscheidet es insbesondere über Berufungen, im Beschlussverfahren über Beschwerden. Seine Kammern sind regelmäßig mit einem Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen besetzt. Rechtliche Bedeutung Maßgeblich sind die Vorschriften des…

  • Befristung

    Befristung ist die zeitliche Begrenzung eines Arbeitsvertrags durch Enddatum oder einen bestimmten Zweck. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz benötigt sie grundsätzlich einen sachlichen Grund; eine sachgrundlose Befristung ist nur unter besonderen Voraussetzungen und Höchstgrenzen zulässig. Die Befristungsabrede muss vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart werden. Eine unwirksame Befristung führt regelmäßig zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ihre gerichtliche Kontrolle…

  • |

    Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

    Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist das zentrale Verfahrens- und Organisationsgesetz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es bestimmt den Aufbau der Arbeitsgerichte, ihre sachliche Zuständigkeit, die Besetzung mit Berufs- und ehrenamtlichen Richtern sowie Besonderheiten des Urteils- und Beschlussverfahrens. Ergänzend verweist es in weitem Umfang auf die Zivilprozessordnung und andere allgemeine Verfahrensvorschriften. Rechtliche Bedeutung Der amtliche Gesetzestext ist unter gesetze-im-internet.de abrufbar….

  • |

    Tarifautonomie

    Tarifautonomie ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen eigenständig durch Tarifverträge zu ordnen. Sie ist Bestandteil der Koalitionsfreiheit und begrenzt staatliche Einflussnahme. Tarifautonomie umfasst Bildung und Betätigung der Koalitionen, Tarifverhandlungen sowie grundsätzlich auch Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung tariflicher Ziele. Rechtliche Bedeutung Grundlage ist Art. 9 Abs. 3 GG. Einfachgesetzlich prägt insbesondere…