Wertpapier
Ein Wertpapier ist eine Urkunde oder elektronisch geführte Rechtsposition, die ein privates Vermögensrecht verkörpert oder handelbar macht. Zu den wichtigsten Wertpapieren gehören Aktien, Schuldverschreibungen und Investmentanteile. Der moderne Kapitalmarkt kennt neben klassischen Urkunden zunehmend register- und depotmäßig verwaltete sowie elektronische Wertpapiere. Welche Rechte der Inhaber besitzt, wie sie übertragen werden und welche Informations-, Handels- und Aufsichtsvorschriften gelten, hängt von der jeweiligen Wertpapierart ab. Seine rechtliche Einordnung bestimmt Übertragung, Verwahrung, Handel und Anlegerschutz.
Rechtliche Bedeutung
Wertpapiere können Mitgliedschaftsrechte, Forderungen oder Beteiligungen verbriefen beziehungsweise elektronisch abbilden. Ihre Verkehrsfähigkeit ermöglicht standardisierten Handel über Börsen oder außerbörsliche Märkte.
Voraussetzungen und Folgen
Ausgabe und Handel unterliegen je nach Instrument Prospekt-, Transparenz-, Marktmissbrauchs- und Wohlverhaltensregeln. Eigentum oder Berechtigung wird bei depotverwahrten Papieren nach sachen- und depotrechtlichen Grundsätzen übertragen. Produktbezeichnung allein entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung.
Beispiel
Eine Aktie vermittelt dem Aktionär Mitgliedschafts- und Vermögensrechte an einer Aktiengesellschaft und kann regelmäßig über ein Wertpapierdepot gehandelt werden.
Häufige Fragen
Ist eine Aktie ein Wertpapier?
Ja. Sie verkörpert eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft und die damit verbundenen Rechte.
Muss ein Wertpapier körperlich ausgestellt sein?
Nein. Sammelverwahrung und elektronische Wertpapiere ermöglichen Rechtspositionen ohne individuelle Papierurkunde.
Verwandte Begriffe
Aktie, Kapitalmarktrecht, Wertpapierprospekt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.