Geldwäsche
Geldwäsche nach § 261 StGB ist der strafbare Umgang mit einem Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt. Erfasst werden insbesondere Verbergen, vereitelungsgerichtetes Umtauschen oder Übertragen, Sichverschaffen, Verwahren und Verwenden sowie das Verheimlichen oder Verschleiern auffindungs- oder herkunftsrelevanter Tatsachen. Seit dem sogenannten All-Crimes-Ansatz kann grundsätzlich jede rechtswidrige Straftat Vortat sein. Neben vorsätzlichem Handeln ist auch…