Anlageberatung
Anlageberatung ist die persönliche Empfehlung eines Finanzinstruments oder einer Kapitalanlage, die sich auf die individuellen Umstände eines Anlegers stützt. Der Berater muss Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft ermitteln und eine geeignete Empfehlung geben. Je nach Anbieter und Produkt gelten Vorschriften des Wertpapierhandels-, Bank-, Gewerbe- und Zivilrechts. Aufklärung, Kosteninformation und nachvollziehbare Dokumentation sollen eine informierte Anlageentscheidung ermöglichen. Ob eine Empfehlung pflichtgemäß war, wird anhand der damaligen Beratungssituation beurteilt.
Rechtliche Bedeutung
Die Beratung muss anlegergerecht und objektgerecht sein. Anlegergerecht bedeutet, dass die Empfehlung zum Kunden passt; objektgerecht verlangt richtige und vollständige Information über Eigenschaften, Risiken, Kosten und Interessenkonflikte des Produkts.
Voraussetzungen und Folgen
Der Umfang richtet sich nach Produkt, Beratungsvertrag und Kenntnisstand des Anlegers. Wesentliche Risiken und Provisionen müssen offengelegt werden. Pflichtverletzungen können Schadensersatz auslösen, wenn der Anleger bei ordnungsgemäßer Beratung anders entschieden hätte.
Beispiel
Ein sicherheitsorientierter Anleger möchte kurzfristig verfügbares Kapital anlegen. Der Berater empfiehlt dennoch eine langfristige, hochriskante Beteiligung, ohne Verlustrisiken zu erläutern. Dies kann fehlerhafte Anlageberatung sein.
Häufige Fragen
Ist jede Produktinformation bereits Beratung?
Nein. Beratung setzt eine persönliche Empfehlung voraus; reine Information oder beratungsfreie Ausführung ist davon zu unterscheiden.
Muss über Provisionen aufgeklärt werden?
Je nach Vertriebsform und Rechtsgrundlage müssen Zuwendungen, Kosten und Interessenkonflikte transparent gemacht werden.
Verwandte Begriffe
Beratungsfehler bei Kapitalanlagen, Kapitalmarktrecht, Wertpapier
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.