Zahlungsverjährung

Die Zahlungsverjährung begrenzt den Zeitraum, in dem ein bereits festgesetzter Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis durchgesetzt werden darf. Nach Eintritt der Verjährung erlischt der Anspruch. Die regelmäßige Frist beträgt fünf Jahre, bei bestimmten Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat zehn Jahre. Sie ist von der Festsetzungsverjährung zu unterscheiden, die eine frühere Stufe des Besteuerungsverfahrens betrifft.

Beginn und Dauer

Nach §§ 228 und 229 AO beginnt die Frist grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist.

Unterbrechung

Bestimmte Maßnahmen, etwa Vollstreckungshandlungen, Stundung oder die Anmeldung im Insolvenzverfahren, können die Verjährung unterbrechen. Danach beginnt eine neue Frist.

Beispiel

Eine bestandskräftig festgesetzte und fällige Steuer kann nach Ablauf der Zahlungsfrist vollstreckt werden. Verstreicht anschließend die Zahlungsverjährungsfrist ohne wirksame Unterbrechung, erlischt der Anspruch.

Häufige Fragen

Wie lang ist die regelmäßige Frist?

Sie beträgt grundsätzlich fünf Jahre.

Kann eine verjährte Steuer freiwillig gezahlt werden?

Mit der Zahlungsverjährung erlischt der Anspruch; die Rechtsfolgen einer dennoch geleisteten Zahlung sind gesondert zu prüfen.

Verwandte Begriffe

Fälligkeit einer Steuer, Festsetzungsverjährung, Vollstreckung, Unterbrechung, Erlöschen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Steuertatbestand

    Der Steuertatbestand ist die Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen, an deren Verwirklichung ein Steuergesetz die Entstehung eines Steueranspruchs knüpft. Er bestimmt insbesondere den Steuerpflichtigen, den Steuergegenstand, die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz. Erst wenn die im Gesetz festgelegten Merkmale erfüllt sind, entsteht die jeweilige Steuer. Bestandteile Zum Steuertatbestand gehören regelmäßig das Steuersubjekt, das Steuerobjekt, die zeitliche und…

  • Fälligkeit einer Steuer

    Die Fälligkeit einer Steuer bezeichnet den Zeitpunkt, von dem an der Steuergläubiger die Zahlung verlangen und der Steuerschuldner leisten muss. Sie ist von der Entstehung und Festsetzung der Steuer zu unterscheiden. Der Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich aus dem jeweiligen Steuergesetz, aus der Abgabenordnung oder aus dem Steuerbescheid. Allgemeine Regel Nach § 220 AO richtet sich die…

  • Umsatzsteuer

    Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Wirtschaftlich soll sie regelmäßig den Endverbraucher belasten. Unternehmer berechnen die Steuer auf ihre Umsätze und können unter den gesetzlichen Voraussetzungen die ihnen berechnete Vorsteuer abziehen. Steuerbare Umsätze Das Umsatzsteuergesetz erfasst insbesondere inländische…

  • Körperschaftsteuer

    Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer auf das Einkommen juristischer Personen und bestimmter anderer Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Besonders bedeutsam ist sie für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Ihre Grundlagen regelt das Körperschaftsteuergesetz; für Einkommensermittlung und Verfahren gelten ergänzend zahlreiche Vorschriften des Einkommensteuerrechts und der Abgabenordnung. Steuerpflicht Unbeschränkt steuerpflichtig sind insbesondere Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung…

  • Steuerschuldner

    Steuerschuldner ist die Person, die eine Steuer aufgrund des jeweiligen Steuergesetzes schuldet. Die Steuerschuld ist gegen ihn gerichtet und grundsätzlich aus seinem Vermögen zu erfüllen. Wer Steuerschuldner ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Als Steuerschuldner ist er zugleich Steuerpflichtiger; umgekehrt ist nicht jeder Steuerpflichtige auch Steuerschuldner. Bestimmung des Steuerschuldners Nach § 43 AO bestimmen…

  • Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der bei der Einkommensteuer steuerfrei bleibt. Er soll das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sichern. Nur soweit das zu versteuernde Einkommen den gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt, fällt nach dem Einkommensteuertarif grundsätzlich Steuer an. Die Höhe wird regelmäßig angepasst und gilt für jeden Steuerpflichtigen. Rechtsgrundlage und Zweck Der Grundfreibetrag…

Ein Kommentar

Die Kommentare sind geschlossen.