Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der bei der Einkommensteuer steuerfrei bleibt. Er soll das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sichern. Nur soweit das zu versteuernde Einkommen den gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt, fällt nach dem Einkommensteuertarif grundsätzlich Steuer an. Die Höhe wird regelmäßig angepasst und gilt für jeden Steuerpflichtigen.
Rechtsgrundlage und Zweck
Der Grundfreibetrag ist in § 32a EStG in den Einkommensteuertarif eingebaut. Er dient der steuerlichen Freistellung des notwendigen Lebensunterhalts und beruht auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip.
Anwendung
Der Betrag wird nicht wie Werbungskosten oder Sonderausgaben von den Einkünften abgezogen. Vielmehr sorgt der Tarif dafür, dass Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags ohne Einkommensteuer bleibt.
Beispiel
Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen nicht über dem im jeweiligen Jahr geltenden Grundfreibetrag, entsteht grundsätzlich keine tarifliche Einkommensteuer.
Häufige Fragen
Ist der Grundfreibetrag für Ehegatten doppelt so hoch?
Bei Zusammenveranlagung wirkt er für beide Ehegatten im Splittingtarif grundsätzlich jeweils einmal.
Ist er mit einem Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte identisch?
Nein. Solche Freibeträge betreffen den laufenden Lohnsteuerabzug.
Verwandte Begriffe
Einkommensteuer, zu versteuerndes Einkommen, Existenzminimum, Einkommensteuertarif, Freibetrag
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.