Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der bei der Einkommensteuer steuerfrei bleibt. Er soll das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sichern. Nur soweit das zu versteuernde Einkommen den gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt, fällt nach dem Einkommensteuertarif grundsätzlich Steuer an. Die Höhe wird regelmäßig angepasst und gilt für jeden Steuerpflichtigen.

Rechtsgrundlage und Zweck

Der Grundfreibetrag ist in § 32a EStG in den Einkommensteuertarif eingebaut. Er dient der steuerlichen Freistellung des notwendigen Lebensunterhalts und beruht auf dem Leistungsfähigkeitsprinzip.

Anwendung

Der Betrag wird nicht wie Werbungskosten oder Sonderausgaben von den Einkünften abgezogen. Vielmehr sorgt der Tarif dafür, dass Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags ohne Einkommensteuer bleibt.

Beispiel

Liegt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen nicht über dem im jeweiligen Jahr geltenden Grundfreibetrag, entsteht grundsätzlich keine tarifliche Einkommensteuer.

Häufige Fragen

Ist der Grundfreibetrag für Ehegatten doppelt so hoch?

Bei Zusammenveranlagung wirkt er für beide Ehegatten im Splittingtarif grundsätzlich jeweils einmal.

Ist er mit einem Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte identisch?

Nein. Solche Freibeträge betreffen den laufenden Lohnsteuerabzug.

Verwandte Begriffe

Einkommensteuer, zu versteuerndes Einkommen, Existenzminimum, Einkommensteuertarif, Freibetrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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