Abgabenordnung (AO)
Die Abgabenordnung (AO) ist das grundlegende Verfahrensgesetz des deutschen Steuerrechts. Sie enthält allgemeine Regeln, die grundsätzlich für alle bundesrechtlich geregelten Steuern gelten. Dazu gehören Bestimmungen über Steuerpflichtige, Steuerschuldverhältnisse, Steuererklärungen, Steuerfestsetzung, Fristen, Außenprüfungen, Rechtsbehelfe und Vollstreckung. Die AO wird deshalb häufig als allgemeiner Teil des Steuerrechts bezeichnet.
Aufgabe der Abgabenordnung
Während einzelne Steuergesetze – etwa das Einkommensteuer- oder Umsatzsteuergesetz – die besonderen Voraussetzungen einer Steuer bestimmen, regelt die AO das gemeinsame Verfahren. Ihr amtlicher Text ist bei Gesetze im Internet abrufbar.
Wichtige Regelungsbereiche
Die AO definiert unter anderem die Steuer und den Steuerpflichtigen. Sie regelt die Entstehung und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, Mitwirkungspflichten, Verwaltungsakte der Finanzbehörden sowie Einspruch und Vollstreckung.
Beispiel
Ob Einkommensteuer entsteht, richtet sich vor allem nach dem Einkommensteuergesetz. Wie sie durch Steuererklärung und Steuerbescheid festgesetzt wird und welche Einspruchsfrist gilt, bestimmt dagegen weitgehend die AO.
Häufige Fragen
Gilt die AO für jede öffentliche Abgabe?
Nein. Ihr Anwendungsbereich ergibt sich insbesondere aus § 1 AO. Für kommunale Abgaben gelten vorrangig die jeweiligen Kommunalabgabengesetze.
Ist die AO ein materielles oder ein formelles Gesetz?
Sie enthält überwiegend Verfahrensrecht, daneben aber auch wichtige materiell-rechtliche Vorschriften, etwa zum Steuerschuldverhältnis.
Verwandte Begriffe
Steuerrecht, Steuer, Steuerpflicht, Steuererklärung, Steuerbescheid, Einspruch
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