Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer auf das Einkommen juristischer Personen und bestimmter anderer Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Besonders bedeutsam ist sie für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Ihre Grundlagen regelt das Körperschaftsteuergesetz; für Einkommensermittlung und Verfahren gelten ergänzend zahlreiche Vorschriften des Einkommensteuerrechts und der Abgabenordnung.

Steuerpflicht

Unbeschränkt steuerpflichtig sind insbesondere Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland. Bestimmte Körperschaften können gesetzlich befreit sein.

Bemessungsgrundlage

Ausgangspunkt ist das nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Einkommen. Der Körperschaftsteuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet; hinzu kommt regelmäßig der Solidaritätszuschlag.

Beispiel

Eine GmbH erzielt einen steuerlichen Gewinn. Nach den körperschaftsteuerlichen Korrekturen wird daraus ihr zu versteuerndes Einkommen berechnet und Körperschaftsteuer festgesetzt.

Häufige Fragen

Zahlt eine GmbH auch Einkommensteuer?

Nein. Ihr Einkommen unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer.

Kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen?

Ja. Kapitalgesellschaften unterliegen regelmäßig auch der Gewerbesteuer.

Verwandte Begriffe

Kapitalgesellschaft, Gewerbesteuer, Einkommen, verdeckte Gewinnausschüttung, Körperschaftsteuerbescheid

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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