Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Wirtschaftlich soll sie regelmäßig den Endverbraucher belasten. Unternehmer berechnen die Steuer auf ihre Umsätze und können unter den gesetzlichen Voraussetzungen die ihnen berechnete Vorsteuer abziehen.

Steuerbare Umsätze

Das Umsatzsteuergesetz erfasst insbesondere inländische Lieferungen und sonstige Leistungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe. Steuerbefreiungen können bestimmte Umsätze ausnehmen.

Steuersätze

Neben dem Regelsteuersatz gilt für gesetzlich bestimmte Leistungen ein ermäßigter Steuersatz. Maßgeblich ist die Einordnung des jeweiligen Umsatzes.

Beispiel

Ein Händler verkauft eine Ware und weist Umsatzsteuer aus. Die beim Einkauf gezahlte Vorsteuer kann er grundsätzlich von seiner Steuerschuld abziehen.

Häufige Fragen

Sind Unternehmer wirtschaftlich belastet?

Bei vollem Vorsteuerabzug grundsätzlich nicht; die Belastung soll beim Endverbraucher verbleiben.

Gilt Umsatzsteuer für Kleinunternehmer?

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung wird grundsätzlich keine Umsatzsteuer erhoben.

Verwandte Begriffe

Vorsteuer, Vorsteuerabzug, Kleinunternehmerregelung, Unternehmer, Lieferung

Weitere Erläuterungen bietet steuerrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge