Fälligkeit einer Steuer

Die Fälligkeit einer Steuer bezeichnet den Zeitpunkt, von dem an der Steuergläubiger die Zahlung verlangen und der Steuerschuldner leisten muss. Sie ist von der Entstehung und Festsetzung der Steuer zu unterscheiden. Der Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich aus dem jeweiligen Steuergesetz, aus der Abgabenordnung oder aus dem Steuerbescheid.

Allgemeine Regel

Nach § 220 AO richtet sich die Fälligkeit vorrangig nach den einzelnen Steuergesetzen. Fehlt eine besondere Regelung, wird der Anspruch grundsätzlich mit seiner Entstehung fällig.

Bedeutung der Fälligkeit

Nach Ablauf des Fälligkeitstags können bei Nichtzahlung Säumniszuschläge entstehen und Vollstreckungsmaßnahmen folgen. Der Zeitpunkt ist außerdem für den Beginn der Zahlungsverjährung bedeutsam.

Beispiel

Ein Einkommensteuerbescheid weist eine Nachzahlung und einen Zahlungstermin aus. Bis zu diesem Tag muss der Betrag grundsätzlich beim Finanzamt eingegangen sein.

Häufige Fragen

Stoppt ein Einspruch die Fälligkeit?

Nein. Ein Einspruch allein hemmt die Vollziehung grundsätzlich nicht. Erforderlich kann eine Aussetzung der Vollziehung sein.

Kann die Zahlung verschoben werden?

Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann die Finanzbehörde insbesondere Stundung oder Aussetzung der Vollziehung gewähren.

Verwandte Begriffe

Steuerbescheid, Säumniszuschlag, Zahlungsverjährung, Stundung, Aussetzung der Vollziehung

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