Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung ist das zentrale Landesgesetz für die Organisation und Tätigkeit der Gemeinden. Sie regelt Organe, Zuständigkeiten, Verfahren, Haushalt, Satzungsrecht, Bürgerbeteiligung und Kommunalaufsicht. Sie bildet damit die wichtigste Grundlage des Kommunalverfassungsrechts. Jede Gemeinde muss ihre Entscheidungen innerhalb der Grenzen der einschlägigen Gemeindeordnung treffen. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich von Land zu Land.
Funktion und Voraussetzungen
Neben der Gemeindeordnung können Fachgesetze, kommunale Satzungen und Geschäftsordnungen relevant sein. Bei Konflikten ist zunächst die landesrechtliche Regelung maßgeblich.
Beispiel
Ein Gemeinderat prüft anhand der Gemeindeordnung, ob eine nichtöffentliche Beratung zulässig ist.
Häufige Fragen
Gilt die Gemeindeordnung auch für Landkreise?
Für Landkreise gelten regelmäßig eigene Landkreisordnungen oder vergleichbare Landesgesetze.
Verwandte Begriffe
Kommunalverfassungsrecht, Gemeinderat, Bürgermeister, Kommunalaufsicht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.