Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung ist das zentrale Landesgesetz für die Organisation und Tätigkeit der Gemeinden. Sie regelt Organe, Zuständigkeiten, Verfahren, Haushalt, Satzungsrecht, Bürgerbeteiligung und Kommunalaufsicht. Sie bildet damit die wichtigste Grundlage des Kommunalverfassungsrechts. Jede Gemeinde muss ihre Entscheidungen innerhalb der Grenzen der einschlägigen Gemeindeordnung treffen. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich von Land zu Land.

Funktion und Voraussetzungen

Neben der Gemeindeordnung können Fachgesetze, kommunale Satzungen und Geschäftsordnungen relevant sein. Bei Konflikten ist zunächst die landesrechtliche Regelung maßgeblich.

Beispiel

Ein Gemeinderat prüft anhand der Gemeindeordnung, ob eine nichtöffentliche Beratung zulässig ist.

Häufige Fragen

Gilt die Gemeindeordnung auch für Landkreise?

Für Landkreise gelten regelmäßig eigene Landkreisordnungen oder vergleichbare Landesgesetze.

Verwandte Begriffe

Kommunalverfassungsrecht, Gemeinderat, Bürgermeister, Kommunalaufsicht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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