Kommunalaufsicht

Kommunalaufsicht ist die staatliche Aufsicht über Gemeinden und andere kommunale Körperschaften. Im eigenen Wirkungskreis beschränkt sie sich grundsätzlich auf Rechtsaufsicht; im übertragenen Wirkungskreis kann Fachaufsicht hinzukommen. Sie sichert rechtmäßiges Verwaltungshandeln und respektiert die Selbstverwaltung.

Funktion und Voraussetzungen

Aufsichtsmaßnahmen müssen gesetzlich gedeckt und verhältnismäßig sein.

Beispiel

Die Aufsichtsbehörde beanstandet eine rechtswidrige Satzung.

Verwandte Begriffe

Eigener Wirkungskreis, Übertragener Wirkungskreis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Fraktion im Gemeinderat

    Eine Fraktion im Gemeinderat ist der Zusammenschluss mehrerer Ratsmitglieder zur gemeinsamen politischen Arbeit. Sie bündelt Meinungsbildung, Antragsrechte und organisatorische Ressourcen. Voraussetzungen, Mindestgröße und Rechte ergeben sich aus Gemeindeordnung und Geschäftsordnung. Funktion und Voraussetzungen Fraktionen erleichtern die Arbeit des Gemeinderats, dürfen einzelne Ratsmitglieder aber nicht unzulässig benachteiligen. Beispiel Ratsmitglieder schließen sich zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge zusammen….

  • Kommunale Hoheitsrechte

    Kommunale Hoheitsrechte sind rechtlich anerkannte Befugnisse, mit denen Gemeinden ihre örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich gestalten können. Dazu zählen insbesondere Satzungs-, Finanz-, Planungs-, Personal-, Organisations- und Gebietshoheit. Sie konkretisieren die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und bestehen nur im Rahmen der Gesetze. Umfang und Grenzen ergeben sich aus Verfassungsrecht, Gemeindeordnung und Fachgesetzen. Funktion und Voraussetzungen Die Hoheitsrechte gewährleisten kommunale Gestaltungsfreiheit,…

  • Organisationshoheit

    Organisationshoheit ist die Befugnis der Gemeinde, ihre innere Verwaltungsstruktur innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbst zu gestalten. Sie betrifft etwa die Einrichtung von Ämtern, Zuständigkeitsverteilung, Geschäftsabläufe und organisatorische Zusammenfassung kommunaler Aufgaben. Sie ermöglicht eine effiziente und örtlich passende Verwaltung. Die Gemeindeordnung und Fachgesetze können allerdings bestimmte Organisationsvorgaben enthalten. Funktion und Voraussetzungen Die Organisationshoheit ergänzt Personal- und…

  • Ausschussgemeinschaft

    Eine Ausschussgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Ratsmitgliedern oder kleineren Gruppen, um im Gemeinderatsausschuss vertreten zu sein. Sie dient der Sicherung angemessener Mitwirkung, wenn eine eigene Fraktion dafür nicht ausreichend groß ist. Die Zulässigkeit richtet sich nach Landesrecht und Geschäftsordnung. Funktion und Voraussetzungen Sie wirkt vor allem auf die Sitzverteilung und Mitarbeit in Ausschüssen. Beispiel Kleine…

  • Bürgerbegehren

    Ein Bürgerbegehren ist ein Instrument unmittelbarer kommunaler Demokratie. Bürger beantragen damit, dass über eine kommunale Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Gegenstand, Unterschriftenzahl, Begründung und Frist richten sich nach Landesrecht. Funktion und Voraussetzungen Unzulässig sind häufig Angelegenheiten, die gesetzlich dem Bürgermeister oder einem anderen Organ vorbehalten sind. Beispiel Bürger sammeln Unterschriften für einen Bürgerentscheid über den…

  • Übertragener Wirkungskreis

    Der übertragene Wirkungskreis umfasst staatliche Aufgaben, die Gemeinden durch Gesetz zur Erledigung übertragen werden. Anders als im eigenen Wirkungskreis handelt die Gemeinde hierbei nicht primär selbstverwaltend, sondern als Teil der staatlichen Verwaltung. Deshalb kann die zuständige staatliche Behörde regelmäßig fachliche Weisungen erteilen und nicht nur die Rechtmäßigkeit kontrollieren. Umfang und Ausgestaltung unterscheiden sich nach Landesrecht….