Kommunalaufsicht

Kommunalaufsicht ist die staatliche Aufsicht über Gemeinden und andere kommunale Körperschaften. Im eigenen Wirkungskreis beschränkt sie sich grundsätzlich auf Rechtsaufsicht; im übertragenen Wirkungskreis kann Fachaufsicht hinzukommen. Sie sichert rechtmäßiges Verwaltungshandeln und respektiert die Selbstverwaltung.

Funktion und Voraussetzungen

Aufsichtsmaßnahmen müssen gesetzlich gedeckt und verhältnismäßig sein.

Beispiel

Die Aufsichtsbehörde beanstandet eine rechtswidrige Satzung.

Verwandte Begriffe

Eigener Wirkungskreis, Übertragener Wirkungskreis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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