Kommunalaufsicht
Kommunalaufsicht ist die staatliche Aufsicht über Gemeinden und andere kommunale Körperschaften. Im eigenen Wirkungskreis beschränkt sie sich grundsätzlich auf Rechtsaufsicht; im übertragenen Wirkungskreis kann Fachaufsicht hinzukommen. Sie sichert rechtmäßiges Verwaltungshandeln und respektiert die Selbstverwaltung.
Funktion und Voraussetzungen
Aufsichtsmaßnahmen müssen gesetzlich gedeckt und verhältnismäßig sein.
Beispiel
Die Aufsichtsbehörde beanstandet eine rechtswidrige Satzung.
Verwandte Begriffe
Eigener Wirkungskreis, Übertragener Wirkungskreis
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