Ausweisung
Ausweisung Eine Ausweisung ist eine behördliche Entscheidung, mit der ein Ausländer aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausreisepflichtig wird. Sie setzt eine Abwägung zwischen dem Ausweisungsinteresse und dem Bleibeinteresse voraus. Dabei sind unter anderem Dauer des Aufenthalts, familiäre Bindungen, Folgen für Angehörige und das Gewicht der zugrunde liegenden Gründe zu berücksichtigen.
Rechtliche Einordnung
Die Einzelheiten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die zuständige Behörde oder das Gericht sowie die geltende Rechtslage.
Beispiel
Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird anhand der Umstände des Einzelfalls geprüft. Fristen, Nachweise und mögliche Rechtsbehelfe können dabei entscheidend sein.
Häufige Fragen
Wer entscheidet?
Zuständig ist regelmäßig die gesetzlich bestimmte Behörde oder das zuständige Gericht.
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Gegen Entscheidungen stehen je nach Verfahrensart Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel zur Verfügung.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Verfassungsbeschwerde und Rechtsbehelf.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.