Grundrechtskonkurrenz

Grundrechtskonkurrenz ist ein zentraler Begriff des deutschen Verfassungsrechts. Seine Reichweite bestimmt sich nach dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Bedeutung

Die konkrete Anwendung hängt vom Einzelfall ab.

Beispiel

Eine staatliche Maßnahme wird an den verfassungsrechtlichen Maßstäben geprüft.

Verwandte Begriffe

Grundrechte, Verfassungsbeschwerde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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