Ausschließliches Nutzungsrecht

Ausschließliches Nutzungsrecht Ein ausschließliches Nutzungsrecht berechtigt seinen Inhaber, ein Werk unter Ausschluss anderer Personen auf die vereinbarte Art zu nutzen. Je nach Vertrag kann auch der Urheber selbst von dieser Nutzung ausgeschlossen sein. Der Rechteinhaber kann häufig Unterlizenzen vergeben, wenn dies vereinbart oder gestattet ist. Umfang, Dauer, Gebiet und Nutzungsarten richten sich nach dem Lizenzvertrag und dessen Zweck.

Rechtliche Einordnung

Die Voraussetzungen und Grenzen ergeben sich vor allem aus dem Urheberrechtsgesetz. Maßgeblich sind die konkrete Werkart, die beabsichtigte Nutzung, bestehende Nutzungsrechte und mögliche gesetzliche Schranken.

Beispiel

Ein Verlag erhält exklusiv das Recht, einen Roman im deutschsprachigen Raum als gedrucktes Buch herauszugeben.

Häufige Fragen

Entsteht der Schutz automatisch?

Urheberrechtlicher Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung eines geschützten Werkes; eine Registrierung ist regelmäßig nicht erforderlich.

Welche Ansprüche bestehen bei einer Verletzung?

Je nach Fall kommen insbesondere Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Werk im Urheberrecht und Nutzungsrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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