Bildnisrecht

Bildnisrecht Das Bildnisrecht ist der rechtliche Schutz einer erkennbar abgebildeten Person gegen unbefugte Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung ihres Bildnisses. Entscheidend ist, ob die Person anhand äußerer Merkmale oder begleitender Umstände identifiziert werden kann. Ausnahmen können etwa für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte gelten, unterliegen aber einer Interessenabwägung und dem Schutz der Privatsphäre.

Rechtliche Einordnung

Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.

Beispiel

Ein Veranstaltungsfoto kann ein Bildnis darstellen, wenn einzelne Besucher deutlich erkennbar sind.

Häufige Fragen

Wie entsteht der Schutz?

Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.

Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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