Bildnisrecht

Bildnisrecht Das Bildnisrecht ist der rechtliche Schutz einer erkennbar abgebildeten Person gegen unbefugte Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung ihres Bildnisses. Entscheidend ist, ob die Person anhand äußerer Merkmale oder begleitender Umstände identifiziert werden kann. Ausnahmen können etwa für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte gelten, unterliegen aber einer Interessenabwägung und dem Schutz der Privatsphäre.

Rechtliche Einordnung

Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.

Beispiel

Ein Veranstaltungsfoto kann ein Bildnis darstellen, wenn einzelne Besucher deutlich erkennbar sind.

Häufige Fragen

Wie entsteht der Schutz?

Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.

Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?

Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Privatkopie

    Privatkopie Die Privatkopie ist eine gesetzliche Schranke des Urheberrechts, die unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch erlaubt. Sie gilt nicht unbegrenzt und greift insbesondere nicht, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Technische Schutzmaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht umgangen werden. Für bestimmte Kopien wird über Geräte- und…

  • Leistungsschutzrecht

    Leistungsschutzrecht Ein Leistungsschutzrecht schützt bestimmte Leistungen, die nicht selbst als persönliche geistige Schöpfung gelten müssen, aber mit der Vermittlung oder Herstellung kultureller Inhalte verbunden sind. Geschützt werden etwa ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen und Presseverleger. Inhalt und Schutzdauer unterscheiden sich je nach Leistung. Leistungsschutzrechte bestehen neben einem möglichen Urheberrecht am zugrunde liegenden Werk. Rechtliche Einordnung Die…

  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)

    Urheberrechtsgesetz (UrhG) Das Urheberrechtsgesetz, abgekürzt UrhG, ist die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Urheberrechts. Es schützt Urheber persönlicher geistiger Schöpfungen und regelt insbesondere Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte, Nutzungsrechte sowie gesetzliche Schranken. Außerdem enthält es Vorschriften zu verwandten Schutzrechten, Rechtsverletzungen und Rechtsfolgen. Der Schutz entsteht grundsätzlich mit der Schaffung des Werkes und setzt keine Registrierung voraus. Rechtliche Einordnung…

  • Urheberpersönlichkeitsrecht

    Urheberpersönlichkeitsrecht Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt die persönliche und geistige Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. Dazu gehören insbesondere das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und der Schutz vor Entstellung oder anderer Beeinträchtigung des Werkes. Diese Rechte sind grundsätzlich nicht übertragbar. Der Urheber kann jedoch Vereinbarungen über ihre Ausübung treffen und gegen Verletzungen Unterlassungs- oder…

  • Nutzungsrecht

    Nutzungsrecht Ein Nutzungsrecht ist die vom Urheber eingeräumte Befugnis, ein Werk auf bestimmte Arten zu nutzen. Es kann räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sowie einfach oder ausschließlich ausgestaltet werden. Umfang und Zweck ergeben sich vorrangig aus der Vereinbarung; bei Unklarheiten ist der Vertragszweck bedeutsam. Das Urheberrecht selbst bleibt grundsätzlich beim Urheber, während der Vertragspartner nur…

  • Schadensersatz im Urheberrecht

    Schadensersatz im Urheberrecht Schadensersatz im Urheberrecht kann verlangt werden, wenn ein Urheberrecht oder verwandtes Schutzrecht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt wurde. Der Rechtsinhaber kann seinen konkreten Schaden, den Verletzergewinn oder eine angemessene Lizenzgebühr nach der Lizenzanalogie zugrunde legen. Daneben können Auskunftsansprüche bestehen, um die Schadenshöhe zu berechnen. Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt auch Geldentschädigung in Betracht. Rechtliche…