Patent
Patent Ein Patent ist ein staatlich gewährtes Ausschließlichkeitsrecht für eine technische Erfindung. Es erlaubt dem Inhaber, anderen die gewerbliche Benutzung der patentierten Lehre grundsätzlich zu untersagen. Patentfähig sind Erfindungen, die neu sind, auf erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Das Recht entsteht durch Erteilung nach einem Prüfungsverfahren und ist zeitlich begrenzt.
Rechtliche Einordnung
Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.
Beispiel
Ein neuartiges technisches Herstellungsverfahren wird nach Prüfung zum Patent erteilt.
Häufige Fragen
Wie entsteht der Schutz?
Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.