Wortmarke
Wortmarke Eine Wortmarke schützt ein Zeichen in seiner sprachlichen Form, unabhängig von einer bestimmten grafischen Gestaltung. Sie kann aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder zulässigen Zeichenkombinationen bestehen. Der Schutz erfasst die eingetragene Zeichenfolge für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Rein beschreibende Angaben oder Zeichen ohne Unterscheidungskraft sind grundsätzlich nicht eintragungsfähig.
Rechtliche Einordnung
Die genaue Reichweite richtet sich nach dem einschlägigen Schutzrecht, dem konkreten Gegenstand sowie bestehenden Eintragungen, Lizenzen und gesetzlichen Grenzen.
Beispiel
Ein Fantasiename wird als Wortmarke für Bekleidung eingetragen.
Häufige Fragen
Wie entsteht der Schutz?
Das hängt vom jeweiligen Recht ab: Manche Rechte entstehen mit der Schöpfung oder Benutzung, andere grundsätzlich erst durch Anmeldung und Eintragung.
Welche Ansprüche bestehen bei Verletzungen?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz in Betracht.
Verwandte Begriffe
Siehe auch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.