Aktienkapital

Aktienkapital bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch das in Aktien zerlegte Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Das Aktiengesetz verwendet den präzisen Begriff Grundkapital. Es ist in Euro festgelegt, in der Satzung ausgewiesen und bildet eine feste rechnerische Kapitalziffer. Vom tatsächlichen Unternehmenswert, Börsenwert oder frei verfügbaren Vermögen der Gesellschaft ist es zu unterscheiden.

Rechtliche Bedeutung

Das Aktiengesetz verlangt ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung werden streng geregelt; Änderungen bedürfen regelmäßig eines Hauptversammlungsbeschlusses und der Registereintragung.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Das Grundkapital wird in Nennbetrags- oder Stückaktien zerlegt. Es ist keine dauerhaft gesperrte Geldsumme, sondern eine satzungsmäßige Haftungs- und Organisationsziffer. Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen folgen besonderen Verfahren.

Beispiel

Eine AG besitzt ein Grundkapital von einer Million Euro, verteilt auf eine Million Stückaktien. Ein steigender Börsenkurs verändert das Grundkapital nicht.

Häufige Fragen

Ist Aktienkapital dasselbe wie Börsenwert?

Nein. Der Börsenwert ergibt sich aus Aktienzahl und Marktpreis; das Grundkapital ist eine feste Satzungsziffer.

Kann das Grundkapital geändert werden?

Ja, aber nur durch gesetzlich geregelte Kapitalmaßnahmen und regelmäßig mit Registereintragung.

Verwandte Begriffe

Aktie, Aktiengesellschaft, Hauptversammlung, Stammkapital

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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