Genossenschaft
Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit grundsätzlich nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb, die Wirtschaft oder soziale beziehungsweise kulturelle Belange ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die eingetragene Genossenschaft ist juristische Person. Sie verbindet wirtschaftliche Tätigkeit mit mitgliederbezogener Förderung und demokratischen Entscheidungsstrukturen.
Rechtliche Bedeutung
Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz. Die Genossenschaft entsteht durch Eintragung in das Genossenschaftsregister. Regelmäßige Prüfungen durch einen Prüfungsverband dienen dem Schutz von Mitgliedern und Gläubigern.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Organe sind grundsätzlich Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung; bei kleinen Genossenschaften bestehen Erleichterungen. Jedes Mitglied hat typischerweise eine Stimme, unabhängig von der Kapitalbeteiligung, sofern das Gesetz zulässige Abweichungen nicht gestattet.
Beispiel
Mehrere Bürger gründen eine Energiegenossenschaft, um gemeinsam Solaranlagen zu betreiben und ihre Mitglieder wirtschaftlich zu fördern.
Häufige Fragen
Haften Mitglieder persönlich?
Grundsätzlich haftet die Genossenschaft mit ihrem Vermögen; Nachschusspflichten hängen von Satzung und geltendem Recht ab.
Was unterscheidet sie von einer AG?
Im Mittelpunkt steht die Mitgliederförderung, nicht allein Kapitalbeteiligung und Rendite.
Verwandte Begriffe
Eingetragener Verein, Kapitalgesellschaft, Gesellschaftsanteil, Handelsregister
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.