Aktionär

Aktionär ist der Inhaber einer oder mehrerer Aktien einer Aktiengesellschaft. Mit der Beteiligung sind Mitgliedschafts- und Vermögensrechte verbunden, insbesondere Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht nach Maßgabe der Aktienart, Auskunftsrecht und möglicher Anspruch auf Dividende. Der Aktionär ist nicht Eigentümer einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft.

Rechtliche Bedeutung

Die Rechtsstellung ergibt sich aus dem Aktiengesetz, der Satzung und der jeweiligen Aktienart. Das Gleichbehandlungsgebot verlangt eine gleichmäßige Behandlung von Aktionären unter gleichen Voraussetzungen.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Aktionäre können natürliche oder juristische Personen sein. Ihre Einflussmöglichkeiten hängen von Stimmrechten und Beteiligungshöhe ab. Treuepflichten gewinnen insbesondere bei beherrschendem Einfluss oder koordiniertem Verhalten Bedeutung.

Beispiel

Ein Aktionär nimmt an der Hauptversammlung teil, stellt Fragen zum Jahresabschluss und stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ab.

Häufige Fragen

Ist der Aktionär Eigentümer des Unternehmens?

Er ist Mitglied der Gesellschaft und Inhaber eines Anteils, nicht unmittelbarer Eigentümer ihres einzelnen Vermögens.

Muss er Gesellschaftsschulden bezahlen?

Grundsätzlich nein. Eine persönliche Nachschusspflicht besteht bei der AG regelmäßig nicht.

Verwandte Begriffe

Aktie, Hauptversammlung, Gesellschafter, Dividende

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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