Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und ähnliche Vorgänge. Es regelt vor allem Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen. Daneben enthält es Vorgaben zu Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung, Beschaffenheit bestimmter Produkte und Brennstoffe sowie zum Verkehrslärmschutz.

Rechtliche Bedeutung

Das Gesetz wird durch zahlreiche Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften konkretisiert, etwa die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen sowie technische Anleitungen für Luft und Lärm. Es setzt zudem vielfältige unionsrechtliche Anforderungen um.

Voraussetzungen und Folgen

Genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen insbesondere den Betreiberpflichten des § 5 BImSchG und den Genehmigungsvoraussetzungen des § 6. Das konzentrierte Genehmigungsverfahren kann andere anlagenbezogene Entscheidungen einschließen, soweit das Gesetz dies vorsieht.

Beispiel

Für eine größere Anlage zur Abfallbehandlung ist vor Errichtung eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Im Verfahren werden Emissionen, Vorsorge, Abfälle, Energieeffizienz und Nachbarbelange geprüft.

Häufige Fragen

Welche Anlagen brauchen eine Genehmigung?

Die genehmigungsbedürftigen Anlagentypen werden insbesondere in der 4. BImSchV bestimmt.

Schützt das Gesetz auch Nachbarn?

Bestimmte Anforderungen dienen auch dem Schutz betroffener Nachbarn und können ihnen Rechtsschutz vermitteln.

Verwandte Begriffe

Siehe Immissionsschutzrecht, immissionsschutzrechtliche Genehmigung und den aktuellen Gesetzestext des BImSchG.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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