Bodenschutzrecht
Bodenschutzrecht dient dem Schutz und der Wiederherstellung der natürlichen Funktionen des Bodens sowie seiner Nutzungs- und Archivfunktionen. Es regelt die Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen und Sanierung von Altlasten sowie dadurch verursachten Gewässerverunreinigungen. Zentrale Grundlagen sind das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, ergänzendes Landesrecht und fachgesetzliche Sondervorschriften.
Bedeutung
Wichtige Begriffe sind schädliche Bodenveränderung, Altlast, altlastverdächtige Fläche, Sanierung und Schutz- beziehungsweise Beschränkungsmaßnahme. Die Behörde kann Untersuchungen und Maßnahmen gegenüber gesetzlich bestimmten Verantwortlichen anordnen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Verantwortlich können insbesondere Verursacher, Gesamtrechtsnachfolger, Grundstückseigentümer und Inhaber tatsächlicher Gewalt sein. Auswahl, Untersuchungsumfang und Sanierungsanforderungen müssen verhältnismäßig sein; Prüf- und Maßnahmenwerte unterstützen die Gefahrenbewertung.
Beispiel
Auf einem früheren Betriebsgelände werden Schadstoffe festgestellt. Die Behörde untersucht Ausbreitung und Gefährdung und entscheidet, wer Erkundung oder Sanierung durchführen muss.
Häufige Fragen
Ist jeder belastete Boden eine Altlast?
Nein. Der Altlastenbegriff betrifft bestimmte stillgelegte Anlagen oder Grundstücke und setzt eine schädliche Bodenveränderung oder sonstige Gefahr voraus.
Kann auch der Eigentümer verantwortlich sein?
Ja. Das Gesetz nennt neben dem Verursacher weitere Pflichtige; die behördliche Auswahl ist gesondert zu prüfen.
Verwandte Begriffe
Siehe Bundes-Bodenschutzgesetz, Verursacherprinzip und Umweltrecht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.